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Denkmalschutz und Denkmalpflege

(nach "Denkmalfibel: Hinweise zu Denkmalschutz und Denkmalpflege in Bayern, bearbeitet von Werner Schiedermair und Jutta Scherg, Hrsg. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst, München, 1991)

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Ein Denkmal - was ist das?

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Welche Voraussetzungen muss ein Gegenstand erfüllen, um ein Denkmal zu sein?

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Denkmäler in Bayern - gibt es Verzeichnisse?

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Wie wird ein Denkmal unter Schutz gestellt?

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Womit beschäftigen sich Denkmalschutz und Denkmalpflege?

 

Denkmalfibel: Hinweise zu Denkmalschutz und Denkmalpflege in Bayern, bearbeitet von Werner Schiedermair und Jutta Scherg, Hrsg. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst, München, 1991

Ein Denkmal - was ist das eigentlich?

Wir unterscheiden verschiedene Denkmalgruppen:

bulletBaudenkmäler (bauliche Anlagen aller Art, wie Burgen, Schlösser, Kirchen, Wehrkirchen und Wehrfriedhöfe, Stadtmauern, Bürgerhäuser, Bauernhöfe, Scheunen, Brücken, Industrieanlagen, Flurkreuze und Bildstöcke, Grenzsteine, Grabsteine, Garten- und Parkanlagen u.a.)
bulletVerkehrsanlagen, wie Eisenbahnstrecken, Kanäle, Schleusen und Brücken, Anlagen der Energieversorgung, der Wasserversorgung sowie Fabrikanlagen und Arbeitersiedlungen)
bulletEnsembles (Gruppe von Gebäuden, z. B. eine Schlossanlage, ein Straßenzug, ein Platz oder ein ganzer Stadtkern)
bulletHistorische Ausstattungsstücke (vor allem mit dem Bauwerk fest verbundene Gegenstände wie z. B. Altäre, Kirchengestühl, Wandverkleidungen, Fresken)
bulletBewegliche Denkmäler (z. B. Gemälde, Skulpturen, Möbel, Bücher oder Urkunden, also nicht ortsfeste Gegenstände)
bulletBodendenkmäler (bewegliche oder unbewegliche Überreste vor allem aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit, 150 000 v. Chr. bis 950 n. Chr., die sich im Boden befinden oder im Boden gefunden werden, z. B. Reste von Befestigungsanlagen, Ringwälle, Gräber, Münzen, Gefäße, Werkzeuge, Schmuck usw.)

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Bildstock in Steinach bei Leuchtenberg

 

Welche Voraussetzungen muss ein Gegenstand erfüllen, um ein Denkmal zu sein?

Nicht jedes ältere Objekt ist ei Denkmal:

Das Objekt muss 

bulletvon Menschen geschaffen sein (also keine jahrhundertealte Steinlinde - der Kalte Baum ist ein Naturdenkmal).
bulletaus vergangener Zeit stammen (also aus einer abgeschlossenen, geschichtlichen Epoche - historische Zeugnisfunktion für Stil, Bauart Geschmack früherer Zeiten, Diskussion über Einbeziehung der Aufbauphase nach dem 2. Weltkrieg).
bulletvon geschichtlicher, künstlerischer, städtebaulicher, wissenschaftlicher oder volkskundlicher Bedeutung sein.

Die Erhaltung des Denkmals muss im Interesse der Allgemeinheit liegen.

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Grabstein im Wehrfriedhof von Altenstadt bei Vohenstrauß

Denkmäler in Bayern - gibt es Verzeichnisse?

Es gibt Verzeichnisse, in denen alle bisher bekannten Baudenkmäler, Ensembles und Bodendenkmäler erfasst sind, das gilt noch nicht für die beweglichen Denkmäler.

Die "Denkmallisten" liegen unter anderem bei den Gemeinden und Landratsämtern (Baugenehmigungsbehörde) auf und können dort eingesehen werden. Wer wissen will, ob ein Gebäude in der Denkmalliste steht, kann dies also bei einer der genannte Behörden erfahren. Denkmallisten werden laufend fortgeschrieben, d. h. weitere Denkmäler werden aufgenommen, untergegangene Denkmäler werden gestrichen. 

Denkmallisten können auch über den Buchhandel erworben oder beispielsweise in Bibliotheken entliehen oder eingesehen werden.

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Denkmäler in Bayern, Band III, Oberpfalz: Ensembles - Baudenkmäler - Archäologische Geländedenkmäler, hrsg. von Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, R. Oldenbourg Verlag München 1986

Denkmäler in Bayern, Band III, Oberpfalz: Ensembles - Baudenkmäler - Archäologische Geländedenkmäler, hrsg. von Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, R. Oldenbourg Verlag München 1986

Wie wird ein Denkmal unter Schutz gestellt?

Baudenkmäler mit ihren Ausstattungsstücken, Gartenanlagen, Bodendenkmäler und Ensembles besitzen schon dann Denkmaleigenschaft, wenn sie die erwähnten, gesetzlich festgelegten Kriterien erfüllen.

Ein förmliches, von einer Behörde durchzuführendes Verfahren ist nicht notwendig. Die Eintragung in ein Verzeichnis (Denkmalliste) hat nur deklaratorische, also klarstellende Bedeutung.

Eine Ausnahme gilt nur für bewegliche Denkmäler. Selbst wenn sie die genannten Kriterien erfüllen, kommt ihnen Denkmaleigenschaft nur zu, wenn sie in das Verzeichnis der beweglichen Denkmäler eingetragen worden sind. Der Eigentümer muss vor der Eintragung förmlich gehört werden.

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Womit beschäftigen sich Denkmalschutz und Denkmalpflege?

Wer den historischen Wert von Gegenständen und ihre Bedeutung erkennen will und sie auf Grund dieser Erkenntnisse fachgerecht instand setzen will, muss sich mit ihrem geschichtlichen Werdegang befassen. Die Erforschung der Denkmäler bildet deshalb, zusammen mit der Sicherung und Erhaltung des historischen Erbes, den Schwerpunkt der Tätigkeit von Denkmalschutz und Denkmalpflege. 

Denkmalschutz und Denkmalpflege haben die Aufgabe, Geschichte für die Gegenwart anschaulich zu machen und für die Zukunft erkennbar zu erhalten. Sie sind also gegenwartsbezogen, haben auch mit unserer Zukunft zu tun.

Man unterscheidet bei der Denkmalpflege folgende Aufgaben:

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Inventarisieren:    Erforschung, Beschreibung und Deutung der Denkmäler und ihrer Zusammenhänge (z. B. Berichte in den Streifzügen des Heimatkundl. Arbeitskreises - Denkmäler der Stadt Vohenstrauß)

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Konservieren:    Sicherung des materiellen Bestands eines Denkmals (z. B. Reinigung von Flurdenkmälern, Entfernen von schädlichen Schmutzschichten)

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Restaurieren:    Vorhandene Substanz wieder zur Geltung bringen (z. B. die Abnahme stark vergilbter und störender Überzüge und Schichten eines Altars, die Entfernung entstellender Eingriffe und Veränderungen in Schloss Friedrichsburg)

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Renovieren:    Erneuerung des Erscheinungsbildes eines Denkmals durch Ersatz von Teilen seiner historischen Substanz - "Dienst am Original" (z. B. Erneuerung von Dacheindeckungen, Überfassen von im Freien stehenden Holz- oder Steinskulpturen)

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Rekonstruieren:    Wiedererrichtung eines nicht mehr existierenden Objektes bzw. eines Teils, dessen ehemaliges Aussehen noch weitestgehend bekannt ist (z. B. Rekonstruktion einer Balkendecke in der Friedrichsburg, deren wichtigste Einzelelemente noch festgestellt werden können)

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Kopieren:    Nachbildung eines Originals, wenn der substantielle Fortbestand eines Originals an Ort und Stelle nicht mehr gewährleistet ist (z. B. von der Zerstörung bedrohte Skulpturen, Brückenfigur St. Nepomuk in Waldthurn)

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Fresken in der Kirche von Altenstadt bei Vohenstrauß ("vohendrezze")

 

 

 

 

 

Fresken in der Kirche von Altenstadt bei Vohenstrauß

Totenbrett aus Eslarn (Detail)

 

 

 

 

 

Totenbrettt aus Eslarn

Fotos: Staniczek