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NEW 16 Elm (Oberlind)

Regierungsbezirk Oberpfalz

Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

Stadt Vohenstrauß, Oberlind, Steinkreuze

 

Die vier Steinkreuze, die sog. Handkreuze, stehen 3,7 km (Luftlinie vom Rathaus) westlich von Vohenstrauß an einem Wegstern im "Elm", wo sich die Wege Oberlind - Kaimling, Lerau - Waldau und Altenstadt/Vohenstrauß/Neumühle - Kleinpoppenhof/Leuchtenberg kreuzen. Heute noch treffen sich hier die Gemarkungsgrenzen von Oberlind, Lerau und Kaimling.

 

"Von den vier "Kreuzen" kann lediglich NEW 15 als echtes Steinkreuz angesprochen werden. Bei NEW 13 könnte es sich eventuell um ein stark verstümmeltes Kreuz handeln, bei den anderen Steinen trifft dies mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu. Dadurch, daß die vier Steine als "Handkreuze" allgemein Eingang in die Literatur fanden, sollen sie hier auch gemeinsam beschrieben werden. Ihr gemeinsames Merkmal ist eine eingehauene Hand (die Rechte, die sog. "Schwurhand"). Bei NEW 13 ist sie bereits stark verwittert (37 cm groß,senkrecht), NEW 14 trägt die ausgestreckte Hand (28 cm) im Oberteil (im Kopfteil die wohl nicht originale Jahreszahl 1795), NEW 15, ein gut erhaltenes Steinkreuz, hat die Hand (37 cm) wieder senkrecht auf der Vorderseite eingraviert. Am Kopfteil findet sich die Jahreszahl 1764 (1767 ?), wohl nicht original und z.T. mehrmals verändert. Diese drei Steine stehen als eine Gruppe beisammen. Etwa 60 m s (Anmerkung Staniczek: eher 50 m westlich der Steinkreuzgruppe, dann ca. 10 m nördlich des Weges nach Leuchtenberg) von den drei "Handkreuzen" steht 10 m vom Kaimlinger Weg am Jungholz der vierte Stein, NEW 16, der, ähnlich NEW 14, im Oberteil eine nach rechts ausgestreckte Hand aufweist." (Schmeissner S. 183)

 

In der Denkmalliste werden die Handkreuze als spätmittelalterlich bezeichnet ("wohl spätmittelalterlich; zwei Kreuze bez. 1765 und 1795, jeweils mit eingemeißelter Hand; im Elmwald an einem Kreuzweg. Gemarkung Oberlind, [Fl.Nr. 1989, Lerau, Fl.Nr. 262, Kaimling, Fl.Nr. 145]").

Anmerkung Staniczek. Im Volksmund heißt es nicht "der Elmwald", sondern nur "der Elm", einen Kreuzweg gibt es nicht im Elm, die Handkreuze stehen an einer Wegkreuzung, eines weiter davon entfernt.

 

Über die Geschichte und Sagen finden wir bei Schmeissner folgendes:

 

Bereits in der Geschichte von Leuchtenberg von Brunner (1862) finden die Elmwaldkreuze Erwähnung. Nach dieser Aufzeichnung sollen die Steine schon bei einer Grenzbeschreibung der Landgrafschaft um 1361 (Anmerkung Staniczek: Fehler von Brunner, s. a. Kalter Baum) genannt worden sein, ebenso in einer späteren Grenzbeschreibung von 1582. (Demnach müßten die Jahreszahlen an den Steinen eine spätere Zutat sein). Allerdings fanden in allen Beschreibungen lediglich die Steine NEW 13-16 (also die Gruppe) Erwähnung.

 

Im Mittelalter stießen tatsächlich an dem Punkt "Drei Kreuze" drei Herrschaftsgebiete zusammen, nämlich die Landgrafschaft Leuchtenberg (w Teil), Herrschaft Waldau (n) und Pfalzgrafschaft Vohenstrauß (s).

Es kann nicht mehr festgestellt werden, ob die Hände auf den Steinen original sind oder erst später angefertigt wurden. Die Eingravierung "IL" auf NEW 13 scheint jedoch ebenso erst später erfolgt zu sein wie die Jahreszahlen auf NEW 14 und 15.

Auf einer Holztafel, die vom "Oberpfälzer Waldverein" an einem Baum zwischen NEW 13 und 14 angebracht wurde, steht zu lesen: "Zu den drei Handkreuzen. In Wirklichkeit sind es vier ,Kreuze'. Alte, im Jahre 1583 wieder aufgerichtete Grenzzeichen zwischen der Landgrafschaft Leuchtenberg, dem Amt Tännesberg und der Herrschaft Waldau." Zur Problematik der Elmwalder "Handkreuze" nahm L. Wittmann, Vorsitzender der Deutschen Steinkreuzforschung (Nürnberg), wie folgt Stellung:

 

"Die Leuchtenberger Handkreuze, die in gewisser Beziehung eine Rarität darstellen, sind meiner Ansicht nach tatsächlich Grenzsteine, die einen gewissen Bezirk im Elm abgrenzten. Aus anderen Gegenden unserer Heimat haben wir wohl Vergleichsmaterial. Wenn auch anders geartet, so haben diese Zeichen und Denkmäler doch ihre gleiche Bedeutung. Ich meine die Freiungstafeln, die Muntatzeichen und ähnliches. So hat Dr. Metzner von Markt Erlbach im Schußbachwald etliche Säulen gefunden, die außer verschiedenen Jahreszahlen auch eine abgehauene Hand zeigen. Eine dieser Säulen heißt der "tote Mu" (toter Mann). Ist es hier nicht möglich, daß sich aus ,Muntat' ein ,Mun-tot', ein ,toter Mann' entwickelt hat? Das ,a' wird ja vielfach bei uns in Franken etwas dunkel gesprochen und klingt dann wie ,o'. Die Darstellung einer Hand deutet jedesmal darauf hin: ,...Wer hier einen Frevel begeht, verliert die Hand ...' Gerade der Baumfrevel wurde sehr hart bestraft. So wissen mir, daß in der Altmühlgegend dem Baumfrevler das Ausdärmen angedroht wurde, eine Strafe, die allerdings wohl nie zur Ausführung kam, das Gesetz also mehr eine moralische Wirkung haben sollte.

Die Hand und der Handschuh spielten ja im mittelalterlichen Rechtsleben eine bedeutende Rolle, und gerne wurde die Hand auch zu Grenzbezeichnungen hergenommen, vor allem für besonders gefriedete Bezirke. Einen solchen Bezirk hat zweifellos auch einmal der Elmwald dargestellt, denn er war landgräflicher Besitz. Das Rechtswahrzeichen der abgehauenen Hand ist auch immer leicht zu erkennen, denn regelmäßig wird als abge­hauene Hand die Rechte dargestellt, niemals die Linke. Auch bei den Leuchtenberger Steinen können wir die rechte Hand erkennen und so dürfen wir glauben, daß diese Steine die letzten Reste einer alten ,Muntat' darstellen, deren Bezirk der Elm war."

 

Sagen aus dem Elmwald, die "Handkreuze" betreffend:

 

Fährt man auf der Ostmarkstraße gen Leuchtenberg, so erblickt man ostwärts der Straße ein riesiges, dunkles Wäldermeer, einsam und schweigend, von vielen Rinnsalen durchflossen und kleinen Tälern durchzogen: den Elm. Das Waldgebiet mit dem sonderbaren Namen breitet sich zwischen den Orten Leuchtenberg, Waldau, Lind, Roggenstein und Kaimling aus und vermittelt dem einsamen Wanderer einen düsteren, geheimnisvollen Eindruck. Wilde Felspartien, hohe, dicht beieinanderstehende Bäume, die kaum einen Lichtschimmer in das Waldesdunkel einfallen lassen, und altersgraue, verwitterte Steinkreuze, Grenzsteine, Taferlbäume und Bildstöcke tragen wesentlich dazu bei, daß die Bevölkerung der umliegenden Ortschaften steif und fest behauptet, dort sei es nicht ganz geheuer. Der Elmwald scheint in dieser Hinsicht das Sagengebiet der Oberpfalz zu sein:

 

"Nicht gerne und ohne zwingenden Grund geht daher auch die heimische Bevölkerung in den Elm, und der ortsunkundige Wanderer tut gut, wenn er bei Einbruch der Dämmerung nicht von dem Wege abweicht, denn leicht ist es möglich, daß er sich durch das laute hoj, hoj, hoj des Hoimanns verführen läßt und er nach stundenlangen Wandern wieder auf der Stelle steht, an der er vom Wege abgekommen ist. Nach alten Erzählungen nimmt hier in stürmischen Nächten die Wilde Jagd ihren Anfang und zieht südwärts hinüber zum ,Kalten Baum', bei dem es dann besonders toll zugeht."

Der bekannteste Platz im Elm ist der Ort, wo mehrere Gemarkungen zusammentreffen, bei den sog. "Handkreuzen":

 

a. "Es geht davon die Sage, daß sich auf diesem Ort vier Burgherren verabredet hatten, hier zusammenzukommen und die Grenzen ihrer Herrschaften festzulegen. Derjenige, welcher zu spät komme, dürfe nicht mit teilen. Es waren dies die Herren von Leuchtenberg, Roggenstein, Waldthurn und Tännesberg. Der von Tännesberg kam zu spät, weil er den weitesten Weg hatte. Als er sah, daß die anderen bereits anwesend waren und auch schon geteilt hatten, ritt er etwa fünfzig Schritte seitwärts in den Wald und schoß sich vom Pferde herab. Deshalb steht der vierte Stein mit der Schwurhand fünfzig Schritte entfernt von den drei anderen, welche am Wegkreuz beisammen stehen."

 

b. (Variation) "Bei der Grenzfestsetzung im Elmholz verspätete sich der Kaimlinger. Daraufhin ließen die Herren von Leuchtenberg, Vohenstrauß und Waldau seinen Stein nicht mehr mit an die Stelle der anderen setzen, sondern der Kaimlinger mußte seinen Stein von den anderen entfernt, nicht an einem Weg, sondern Im Wald, setzen."

 

c. (Teufelssage) "Im Elm ist einmal auch einem Mann von Kaimling ein böser Streich gespielt worden. Der Mann hieß im Volksmund ,der alte Kaiser'. Derselbe ging einmal durch den Wald nach Vohenstrauß. Als er zu den drei Handkreuzen kam, begegnete ihm ein grau gekleidetes Männlein mit grünem Filzhut. Dieses hatte einen Korb voll Eier und lud den ,alten Kaiser' ein, mitzutragen. Als dieser ablehnte, schüttete er ihm den Korb voll Eier über den Kopf und verschwand. Der Mann konnte vor Schreck lange nichts reden, auch gingen Leute hinaus an den Ort und fanden auch etwa 300 Stück zerbrochene Eier bei den drei Handkreuzen liegen. Der ,alte Kaiser' ließ es sich sein Lebtag nicht ausstreiten, daß es der Teufel war, denn er hatte ganz genau die Hörner gesehen." (H. Laßleben, 1936)

 

d. An dem Weg nach Waldau-Vohenstrauß ungefähr 300 m von den drei Handkreuzen entfernt, steht ein Gedenkkreuz mit der Aufschrift:,Zum Andenken an die Mordtat des Michl Würfel von Passenrieth im Jahre 1862 (Anmerkung: 1863), errichtet von seinem Sohne Johann Würfel im Jahre 1866' (Anmerkung: 1882). Hier hatte sich der Xantenbauer von Passenrieth bei Eslarn auf dem Heimwege vom Viehmarkt in Leuchtenberg verirrt und ein des Weges kommender Mann aus einer der nächsten Ortschaften soll sich angeboten haben, ihn auf den richtigen Weg zu führen. Als sie sich aber in dem dichten Wald befanden, schnitt er ihm von hinten den Hals ab.

(Fortsetzung unten rechts)

... in Wirklichkeit vier Handkreuze

NEW 13

NEW 14

NEW 15

NEW 15 (Detail)

NEW 16 (vom Weg aus gesehen)

NEW 16 (Rückseite mit Hand)

 

Die Tat blieb lange ungesühnt. Mit unwiderstehlicher Gewalt ziehts bekanntlich den Mörder an den Ort seiner Tat zurück. Und nach Jahren machte sich von Kaimling aus, wo er gezecht hatte, ein Mann mit ,üblem Rufe', in später Nacht unter gräßlichen Flüchen und Verwünschungen auf den Heimweg und schwur, daß er über die drei Handkreuze zur Mordstelle gehe. Als er sich dem Orte seiner Tat näherte, soll ihm der Teufel aufgehockt sein und ein fürchterlicher Kampf sich entspannen haben, in dessen Verlauf der Mörder die Büsche aus der Erde riß, den Boden mit den Händen zerwühlte und leblos liegen blieb. Als man ihn fand, soll er am Rücken und Hals schwarze Würgmale und klauenähnliche Brandflecken gehabt haben. Selbigen Tages noch, auf dem Sterbebett, hat er seine ruchlose Tat eingestanden und damit sein Gewissen erleichtert." (H. Laßleben, 1938)

Literatur:

Rainer H. Schmeissner, Steinkreuze in der Oberpfalz, Regensburg 1977, S. 179 ff. Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab

Michael Hardt, Die Flurdenkmale des Landkreises Vohenstrauß, 12; 

Michael Hardt, Die Handkreuze von Leuchtenberg, 26-28 (mit einem Nachtrag von L. Wittmann, 28); 

Sepp Kraus, Das Geheimnis der Steinkreuze, 33;

Sepp  Kraus, Herkunft und Alter der Steinkreuzsitte; B.A. Vohenstrauß, 84 (mit Abb.);

Sagen aus dem Elm, in: Die Oberpfalz, 1936, 299-300;

Für die Sitzweil (H. Laßleben), in: Die Oberpfalz, 1938, 42; Die Oberpfalz, 1927, 131;

Deutsche Gaue 9, 177

 

Weitere Literatur:

 

Karl Ochantel, Zwischen Wahrheit und Sage, Flurnamen im Elm und Sagen um den Elm, Die Drei Handkreuze, in 60 Jahre Oberpfälzer Waldverein Vohenstrauß, 1985, 81-86: u.a. zu dem vierten Stein: "[...] Etwa 50 m westlich davon stoßen wir auf weinen vierten Stein, ebenfalls mit einer Hand. In der nähe liegt der Kreuzsteinacker (Gemarkung Oberlind Pl. Nr. 1059)"

 

Peter Staniczek, Weiterer Stein mit Schwurhand bei Vohenstrauß entdeckt, in "Steinkreuzforschung,  Sammelband Nr. 21, 1994, Herausgeber Rainer H. Schmeissner, Regensburg", http://www.heimat-now.de/d_bau_handkreuze.htm

 

 

Denkmalschutzgesetz

II. Baudenkmäler - Art. 6
Maßnahmen an Baudenkmälern
(1)  Wer
1.
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2.
geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen
will, bedarf der Erlaubnis. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann. Wer ein Ensemble verändern will, bedarf der Erlaubnis nur, wenn die Veränderung eine bauliche Anlage betrifft, die für sich genommen ein Baudenkmal ist, oder wenn sie sich auf das Erscheinungsbild des Ensembles auswirken kann.
(2)  Die Erlaubnis kann im Fall des Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 versagt werden, soweit gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen. Im Fall des Absatzes 1 Satz 2 kann die Erlaubnis versagt werden, soweit das Vorhaben zu einer Beeinträchtigung des Wesens, des überlieferten Erscheinungsbilds oder der künstlerischen Wirkung eines Baudenkmals führen würde und gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen.
(3)  Ist eine baurechtliche Genehmigung oder an ihrer Stelle eine baurechtliche Zustimmung oder eine abgrabungsaufsichtliche Genehmigung erforderlich, so entfällt die Erlaubnis.  Die Baugenehmigung und die Zustimmung oder eine abgrabungsaufsichtliche Genehmigung können versagt werden, wenn die in Absatz 2 aufgeführten Gründe für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen.