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NEW 15 Elm (Oberlind)
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Regierungsbezirk Oberpfalz
Landkreis
Neustadt a.d.Waldnaab
Stadt
Vohenstrauß, Oberlind, Steinkreuze |
Die vier Steinkreuze, die sog. Handkreuze, stehen 3,7 km
(Luftlinie vom Rathaus) westlich von Vohenstrauß an einem Wegstern im
"Elm", wo sich die Wege Oberlind - Kaimling, Lerau - Waldau und
Altenstadt/Vohenstrauß/Neumühle - Kleinpoppenhof/Leuchtenberg kreuzen.
Heute noch treffen sich hier die Gemarkungsgrenzen von Oberlind, Lerau
und Kaimling.
"Von den vier "Kreuzen"
kann lediglich NEW 15 als echtes Steinkreuz angesprochen werden. Bei NEW
13 könnte es sich eventuell um ein stark verstümmeltes Kreuz handeln,
bei den anderen Steinen trifft dies mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht
zu. Dadurch, daß die vier Steine als "Handkreuze" allgemein Eingang in
die Literatur fanden, sollen sie hier auch gemeinsam beschrieben werden.
Ihr gemeinsames Merkmal ist eine eingehauene Hand (die Rechte, die sog.
"Schwurhand"). Bei NEW 13 ist sie bereits stark verwittert (37 cm
groß,senkrecht), NEW 14 trägt die ausgestreckte Hand (28 cm) im Oberteil
(im Kopfteil die wohl nicht originale Jahreszahl 1795), NEW 15, ein gut
erhaltenes Steinkreuz, hat die Hand (37 cm) wieder senkrecht auf der
Vorderseite eingraviert. Am Kopfteil findet sich die Jahreszahl 1764
(1767 ?), wohl nicht original und z.T. mehrmals verändert. Diese drei
Steine stehen als eine Gruppe beisammen. Etwa 60 m s (Anmerkung
Staniczek: eher 50 m westlich der Steinkreuzgruppe, dann ca. 10 m
nördlich des Weges nach Leuchtenberg) von den drei "Handkreuzen" steht
10 m vom Kaimlinger Weg am Jungholz der vierte Stein, NEW 16, der,
ähnlich NEW 14, im Oberteil eine nach rechts ausgestreckte Hand
aufweist." (Schmeissner S. 183)
In der Denkmalliste werden die Handkreuze als
spätmittelalterlich bezeichnet ("wohl spätmittelalterlich; zwei Kreuze
bez. 1765 und 1795, jeweils mit eingemeißelter Hand; im Elmwald an einem
Kreuzweg. Gemarkung Oberlind, [Fl.Nr. 1989, Lerau, Fl.Nr. 262, Kaimling,
Fl.Nr. 145]").
Anmerkung Staniczek. Im Volksmund heißt es nicht "der
Elmwald", sondern nur "der Elm", einen Kreuzweg gibt es nicht im Elm,
die Handkreuze stehen an einer Wegkreuzung, eines weiter davon entfernt.
Über die Geschichte und Sagen finden wir bei Schmeissner
folgendes:
Bereits in der
Geschichte von Leuchtenberg von Brunner (1862) finden die Elmwaldkreuze
Erwähnung. Nach dieser Aufzeichnung sollen die Steine schon bei einer
Grenzbeschreibung der Landgrafschaft um 1361 (Anmerkung Staniczek:
Fehler von Brunner, s. a. Kalter Baum) genannt worden sein, ebenso in
einer späteren Grenzbeschreibung von 1582. (Demnach müßten die
Jahreszahlen an den Steinen eine spätere Zutat sein). Allerdings fanden
in allen Beschreibungen lediglich die Steine NEW 13-16 (also die Gruppe)
Erwähnung.
Im Mittelalter stießen
tatsächlich an dem Punkt "Drei Kreuze" drei Herrschaftsgebiete zusammen,
nämlich die Landgrafschaft Leuchtenberg (w Teil), Herrschaft Waldau (n)
und Pfalzgrafschaft Vohenstrauß (s).
Es kann nicht mehr
festgestellt werden, ob die Hände auf den Steinen original sind oder
erst später angefertigt wurden. Die Eingravierung "IL" auf NEW 13
scheint jedoch ebenso erst später erfolgt zu sein wie die Jahreszahlen
auf NEW 14 und 15.
Auf einer Holztafel, die
vom "Oberpfälzer Waldverein" an einem Baum zwischen NEW 13 und 14
angebracht wurde, steht zu lesen: "Zu den drei Handkreuzen. In
Wirklichkeit sind es vier ,Kreuze'. Alte, im Jahre 1583 wieder
aufgerichtete Grenzzeichen zwischen der Landgrafschaft Leuchtenberg, dem
Amt Tännesberg und der Herrschaft Waldau." Zur Problematik der Elmwalder
"Handkreuze" nahm L. Wittmann, Vorsitzender der Deutschen
Steinkreuzforschung (Nürnberg), wie folgt Stellung:
"Die Leuchtenberger
Handkreuze, die in gewisser Beziehung eine Rarität darstellen, sind
meiner Ansicht nach tatsächlich Grenzsteine, die einen gewissen Bezirk
im Elm abgrenzten. Aus anderen Gegenden unserer Heimat haben wir wohl
Vergleichsmaterial. Wenn auch anders geartet, so haben diese Zeichen und
Denkmäler doch ihre gleiche Bedeutung. Ich meine die Freiungstafeln, die
Muntatzeichen und ähnliches. So hat Dr. Metzner von Markt Erlbach im
Schußbachwald etliche Säulen gefunden, die außer verschiedenen
Jahreszahlen auch eine abgehauene Hand zeigen. Eine dieser Säulen heißt
der "tote Mu" (toter Mann). Ist es hier nicht möglich, daß sich aus
,Muntat' ein ,Mun-tot', ein ,toter Mann' entwickelt hat? Das ,a' wird ja
vielfach bei uns in Franken etwas dunkel gesprochen und klingt dann wie
,o'. Die Darstellung einer Hand deutet jedesmal darauf hin: ,...Wer hier
einen Frevel begeht, verliert die Hand ...' Gerade der Baumfrevel wurde
sehr hart bestraft. So wissen mir, daß in der Altmühlgegend dem
Baumfrevler das Ausdärmen angedroht wurde, eine Strafe, die allerdings
wohl nie zur Ausführung kam, das Gesetz also mehr eine moralische
Wirkung haben sollte.
Die Hand und der
Handschuh spielten ja im mittelalterlichen Rechtsleben eine bedeutende
Rolle, und gerne wurde die Hand auch zu Grenzbezeichnungen hergenommen,
vor allem für besonders gefriedete Bezirke. Einen solchen Bezirk hat
zweifellos auch einmal der Elmwald dargestellt, denn er war
landgräflicher Besitz. Das Rechtswahrzeichen der abgehauenen Hand ist
auch immer leicht zu erkennen, denn regelmäßig wird als abgehauene Hand
die Rechte dargestellt, niemals die Linke. Auch bei den Leuchtenberger
Steinen können wir die rechte Hand erkennen und so dürfen wir glauben,
daß diese Steine die letzten Reste einer alten ,Muntat' darstellen,
deren Bezirk der Elm war."
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NEW 15

NEW 15 (Detail)

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Literatur:
Rainer H. Schmeissner, Steinkreuze in der Oberpfalz,
Regensburg 1977, S. 179 ff. Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab
Michael Hardt, Die
Flurdenkmale des Landkreises Vohenstrauß, 12;
Michael Hardt, Die
Handkreuze von Leuchtenberg, 26-28 (mit einem Nachtrag von L. Wittmann,
28);
Sepp Kraus, Das
Geheimnis der Steinkreuze, 33;
Sepp Kraus,
Herkunft und Alter der Steinkreuzsitte; B.A. Vohenstrauß, 84 (mit Abb.);
Sagen aus dem Elm, in:
Die Oberpfalz, 1936, 299-300;
Für die Sitzweil (H.
Laßleben), in: Die Oberpfalz, 1938, 42; Die Oberpfalz, 1927, 131;
Deutsche Gaue 9, 177
Weitere Literatur:
Karl Ochantel, Zwischen
Wahrheit und Sage, Flurnamen im Elm und Sagen um den Elm, Die Drei
Handkreuze, in 60 Jahre Oberpfälzer Waldverein Vohenstrauß, 1985, 81-86:
u.a. zu dem vierten Stein: "[...] Etwa 50 m westlich davon stoßen wir
auf weinen vierten Stein, ebenfalls mit einer Hand. In der nähe liegt
der Kreuzsteinacker (Gemarkung Oberlind Pl. Nr. 1059)"
Peter Staniczek,
Weiterer Stein mit Schwurhand bei
Vohenstrauß entdeckt,
in "Steinkreuzforschung, Sammelband Nr. 21, 1994, Herausgeber Rainer H.
Schmeissner, Regensburg",
http://www.heimat-now.de/d_bau_handkreuze.htm |
Sagen aus dem Elmwald,
die "Handkreuze" betreffend:
Fährt man auf der
Ostmarkstraße gen Leuchtenberg, so erblickt man ostwärts der Straße ein
riesiges, dunkles Wäldermeer, einsam und schweigend, von vielen
Rinnsalen durchflossen und kleinen Tälern durchzogen: den Elm. Das
Waldgebiet mit dem sonderbaren Namen breitet sich zwischen den Orten
Leuchtenberg, Waldau, Lind, Roggenstein und Kaimling aus und vermittelt
dem einsamen Wanderer einen düsteren, geheimnisvollen Eindruck. Wilde
Felspartien, hohe, dicht beieinanderstehende Bäume, die kaum einen
Lichtschimmer in das Waldesdunkel einfallen lassen, und altersgraue,
verwitterte Steinkreuze, Grenzsteine, Taferlbäume und Bildstöcke tragen
wesentlich dazu bei, daß die Bevölkerung der umliegenden Ortschaften
steif und fest behauptet, dort sei es nicht ganz geheuer. Der Elmwald
scheint in dieser Hinsicht das Sagengebiet der Oberpfalz zu sein:
"Nicht gerne und ohne
zwingenden Grund geht daher auch die heimische Bevölkerung in den Elm,
und der ortsunkundige Wanderer tut gut, wenn er bei Einbruch der
Dämmerung nicht von dem Wege abweicht, denn leicht ist es möglich, daß
er sich durch das laute hoj, hoj, hoj des Hoimanns verführen läßt und er
nach stundenlangen Wandern wieder auf der Stelle steht, an der er vom
Wege abgekommen ist. Nach alten Erzählungen nimmt hier in stürmischen
Nächten die Wilde Jagd ihren Anfang und zieht südwärts hinüber zum
,Kalten Baum', bei dem es dann besonders toll zugeht."
Der bekannteste Platz im
Elm ist der Ort, wo mehrere Gemarkungen zusammentreffen, bei den sog.
"Handkreuzen":
a. "Es geht davon die
Sage, daß sich auf diesem Ort vier Burgherren verabredet hatten, hier
zusammenzukommen und die Grenzen ihrer Herrschaften festzulegen.
Derjenige, welcher zu spät komme, dürfe nicht mit teilen. Es waren dies
die Herren von Leuchtenberg, Roggenstein, Waldthurn und Tännesberg. Der
von Tännesberg kam zu spät, weil er den weitesten Weg hatte. Als er sah,
daß die anderen bereits anwesend waren und auch schon geteilt hatten,
ritt er etwa fünfzig Schritte seitwärts in den Wald und schoß sich vom
Pferde herab. Deshalb steht der vierte Stein mit der Schwurhand fünfzig
Schritte entfernt von den drei anderen, welche am Wegkreuz beisammen
stehen."
b. (Variation) "Bei der
Grenzfestsetzung im Elmholz verspätete sich der Kaimlinger. Daraufhin
ließen die Herren von Leuchtenberg, Vohenstrauß und Waldau seinen Stein
nicht mehr mit an die Stelle der anderen setzen, sondern der Kaimlinger
mußte seinen Stein von den anderen entfernt, nicht an einem Weg, sondern
Im Wald, setzen."
c. (Teufelssage) "Im Elm
ist einmal auch einem Mann von Kaimling ein böser Streich gespielt
worden. Der Mann hieß im Volksmund ,der alte Kaiser'. Derselbe ging
einmal durch den Wald nach Vohenstrauß. Als er zu den drei Handkreuzen
kam, begegnete ihm ein grau gekleidetes Männlein mit grünem Filzhut.
Dieses hatte einen Korb voll Eier und lud den ,alten Kaiser' ein,
mitzutragen. Als dieser ablehnte, schüttete er ihm den Korb voll Eier
über den Kopf und verschwand. Der Mann konnte vor Schreck lange nichts
reden, auch gingen Leute hinaus an den Ort und fanden auch etwa 300
Stück zerbrochene Eier bei den drei Handkreuzen liegen. Der ,alte
Kaiser' ließ es sich sein Lebtag nicht ausstreiten, daß es der Teufel
war, denn er hatte ganz genau die Hörner gesehen." (H. Laßleben, 1936)
d. An dem Weg nach
Waldau-Vohenstrauß ungefähr 300 m von den drei Handkreuzen entfernt,
steht ein Gedenkkreuz mit der Aufschrift:,Zum Andenken an die Mordtat
des Michl Würfel von Passenrieth im Jahre 1862, errichtet von seinem
Sohne Johann Würfel im Jahre 1866'. Hier hatte sich der Xantenbauer von
Passenrieth bei Eslarn auf dem Heimwege vom Viehmarkt in Leuchtenberg
verirrt und ein des Weges kommender Mann aus einer der nächsten
Ortschaften soll sich angeboten haben, ihn auf den richtigen Weg zu
führen. Als sie sich aber in dem dichten Wald befanden, schnitt er ihm
von hinten den Hals ab. Die Tat blieb lange ungesühnt. Mit
unwiderstehlicher Gewalt ziehts bekanntlich den Mörder an den Ort seiner
Tat zurück. Und nach Jahren machte sich von Kaimling aus, wo er gezecht
hatte, ein Mann mit ,üblem Rufe', in später Nacht unter gräßlichen
Flüchen und Verwünschungen auf den Heimweg und schwur, daß er über die
drei Handkreuze zur Mordstelle gehe. Als er sich dem Orte seiner Tat
näherte, soll ihm der Teufel aufgehockt sein und ein fürchterlicher
Kampf sich entspannen haben, in dessen Verlauf der Mörder die Büsche aus
der Erde riß, den Boden mit den Händen zerwühlte und leblos liegen
blieb. Als man ihn fand, soll er am Rücken und Hals schwarze Würgmale
und klauenähnliche Brandflecken gehabt haben. Selbigen Tages noch, auf
dem Sterbebett, hat er seine ruchlose Tat eingestanden und damit sein
Gewissen erleichtert." (H. Laßleben, 1938) |
Denkmalschutzgesetz
II.
Baudenkmäler - Art. 6
Maßnahmen an Baudenkmälern
(1) Wer
1.
Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen
oder
2.
geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen
Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen
will, bedarf der Erlaubnis. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe
von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will,
wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler
auswirken kann. Wer ein Ensemble verändern will, bedarf der Erlaubnis
nur, wenn die Veränderung eine bauliche Anlage betrifft, die für sich
genommen ein Baudenkmal ist, oder wenn sie sich auf das Erscheinungsbild
des Ensembles auswirken kann.
(2) Die Erlaubnis kann im Fall des Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2
versagt werden, soweit gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die
unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen. Im Fall des
Absatzes 1 Satz 2 kann die Erlaubnis versagt werden, soweit das Vorhaben
zu einer Beeinträchtigung des Wesens, des überlieferten
Erscheinungsbilds oder der künstlerischen Wirkung eines Baudenkmals
führen würde und gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die
unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen.
(3) Ist eine baurechtliche Genehmigung oder an ihrer Stelle eine
baurechtliche Zustimmung oder eine abgrabungsaufsichtliche Genehmigung
erforderlich, so entfällt die Erlaubnis. Die Baugenehmigung und
die Zustimmung oder eine abgrabungsaufsichtliche Genehmigung können
versagt werden, wenn die in Absatz 2 aufgeführten Gründe für die
unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen. |
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