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WEN 10 Am Alten Wasserturm
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Regierungsbezirk Oberpfalz
Kreisfreie
Stadt Weiden in der Oberpfalz
Einfriedung
des Wasserhochbehälters an der B 22, Steinkreuz |
Der sog. alte Wasserturm,
südlich des Butterhofes (links der B 22), ist ein Wasserhochbehälter,
der in den letzten Jahren generalüberholt wurde. In seiner Einfriedung
befinden sich zwei Steinkreuze, die nun wieder fachgerecht aufgestellt
wurden.
Schmeissner beschreibt das Objekt WEN 10 als gut
erhalten, "...mit gut sichtbaren Armstützen, an der S-Seite erhaben
eingemeißeltes Hufeisen".
Beide Kreuze stammen aus der ehemaligen Friedhofsmauer
(Standort Sparkassenzentrum Weiden). Mehr dazu in eigenem Bericht über
die Geschichte der Weidener Steinkreuze.
Denkmalliste: Steinkreuze, eines bez. 1473 (Anm.: WEN11),
beide innerhalb der Einfriedung des Wasserhochbehälters an der B 22 [Fl.Nr.
5014/4]
Literatur:
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Rainer H. Schmeissner, Steinkreuze in der Oberpfalz,
Regensburg 1977, S. 281 |
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Michael Hardt, Die
Flurdenkmale des Landkreises Neustadt a. d. Waldnaab und des
Stadtkreises Weiden, SK 12 1956S. 28 |
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G. Hoffer, Flurdenkmäler,
123-126, in: Weiden in der Oberpfalz 1971 |
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WEN 10 am alten Standort (Foto: P. Staniczek) |
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Denkmalschutzgesetz
II.
Baudenkmäler - Art. 6
Maßnahmen an Baudenkmälern
(1) Wer
1.
Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen
oder
2.
geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen
Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen
will, bedarf der Erlaubnis. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe
von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will,
wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler
auswirken kann. Wer ein Ensemble verändern will, bedarf der Erlaubnis
nur, wenn die Veränderung eine bauliche Anlage betrifft, die für sich
genommen ein Baudenkmal ist, oder wenn sie sich auf das Erscheinungsbild
des Ensembles auswirken kann.
(2) Die Erlaubnis kann im Fall des Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2
versagt werden, soweit gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die
unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen. [...] |
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