Home Nach oben

Blog 

Gästebuch  

 

NEW 76 Wittschau

Regierungsbezirk Oberpfalz

Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab

Markt Leuchtenberg, Wittschau, Steinkreuz

 

Schmeissner beschreibt noch 1977 ein "Steinkreuz in einer Gebüschgruppe ca. 400 m östlich von Wittschau bei einer kleinen Denkmalgruppe (bestehend aus einem neuzeitlichen Bildstock und einem in den Boden eingelassenen Kopfteil einer Wegsäule), die 1960 von der DSF Nürnberg (= Deutsche Steinkreuzforschung) wieder aufgestellt wurde. Hier, bei einer Baumgruppe von Linden, verlief einstmals die alte Handelsstraße nach Prag. Die Straßenführung der neuen Bundesstraße 14 liegt etwa  80 m weiter s, erhöht."

 

Michael Hardt schreibt schon 1961 über das "Steinkreuz, Granit, 60 cm hoch, 27 cm breit und fast ebenso dick, mit sehr stark abgefaßten Ecken, stark verwittert. Dieses stand früher ca. 20 m von der Säule südlich. Zwischen den beiden ein neuzeitlicher Bildstock. Im Volk geht die Sage, daß es bei dieser Baumgruppe nicht recht geheuer ist, die einen wollen schon des öfteren ein Licht um Mitternacht gesehen haben, die anderen beim Vorbeigehen eine menschliche Stimme gehört haben. Die Steingruppe wurde 1960 durch die Deutsche Steinkreuzforschung wieder aufgestellt."

 

Es handelt sich auf jeden Fall um ein relativ kleines, stark verwittertes, zeichen- und inschriftenloses Steinkreuz. Die Denkmalgruppe besteht nur mehr aus dem Steinkreuz und dem Kopfteil einer der für Leuchtenberg so typischen Steinsäulen mit erhaben herausgemeißelten Kreuzen im Kapitell. Der "neuzeitliche" Bildstock wurde vom Besitzer an einen anderen weiter entfernten Standort verbracht.

 

 

Denkmalliste: "Denkmälergruppe, nachmittelalterlich; Oberteil einer Wegsäule aus Granit mit ausgehauenen Kreuzen, bez. 1628,; Bildstock, 19. Jh.; nordöstlich im Feld nahe der Straße nach Wieselrieth. [Fl.Nr. 414]"

 

 

 

 

Literatur:
bullet

Rainer H. Schmeissner, Steinkreuze in der Oberpfalz, Regensburg 1977, S. 208

bullet

Michael Hardt, Die Flurdenkmale des Landkreises Vohenstrauß, 1961, S. 15

bullet

Die Kunstdenkmäler von Bayern, Bezirksamt Vohenstrauß - keine Erwähnung

bullet

Peter Staniczek, Die Steinsäulen von Leuchtenberg, http://www.heimat-now.de/d_bau_lgsaeulen.htm, hier siehe Säule 3 (ausführliche Beschreibung - auch des Werdegangs - der Denkmalgruppe)

 

Blick nach Westen, Richtung Wittschau

Blick nach Norden zu Markt und Burgruine Leuchtenberg; links Kopfteil der "Leuchtenberger Steinsäule, rechts Steinkreuz.

 

 

Denkmalschutzgesetz

II. Baudenkmäler - Art. 6
Maßnahmen an Baudenkmälern
(1)  Wer
1.
Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen oder
2.
geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen
will, bedarf der Erlaubnis. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann. Wer ein Ensemble verändern will, bedarf der Erlaubnis nur, wenn die Veränderung eine bauliche Anlage betrifft, die für sich genommen ein Baudenkmal ist, oder wenn sie sich auf das Erscheinungsbild des Ensembles auswirken kann.
(2)  [...]