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NEW 76 Wittschau
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Regierungsbezirk Oberpfalz
Landkreis
Neustadt a. d. Waldnaab
Markt
Leuchtenberg, Wittschau,
Steinkreuz |
Schmeissner beschreibt
noch 1977 ein "Steinkreuz in einer Gebüschgruppe ca. 400 m östlich von
Wittschau bei einer kleinen Denkmalgruppe (bestehend aus einem
neuzeitlichen Bildstock und einem in den Boden eingelassenen Kopfteil
einer Wegsäule), die 1960 von der DSF Nürnberg (= Deutsche
Steinkreuzforschung) wieder aufgestellt wurde. Hier, bei einer
Baumgruppe von Linden, verlief einstmals die alte Handelsstraße nach
Prag. Die Straßenführung der neuen Bundesstraße 14 liegt etwa 80 m
weiter s, erhöht."
Michael Hardt schreibt schon 1961 über das
"Steinkreuz, Granit, 60 cm hoch, 27 cm breit und fast ebenso dick, mit
sehr stark abgefaßten Ecken, stark verwittert. Dieses stand früher ca.
20 m von der Säule südlich. Zwischen den beiden ein neuzeitlicher
Bildstock. Im Volk geht die Sage, daß es bei dieser Baumgruppe nicht
recht geheuer ist, die einen wollen schon des öfteren ein Licht um
Mitternacht gesehen haben, die anderen beim Vorbeigehen eine menschliche
Stimme gehört haben. Die Steingruppe wurde 1960 durch die Deutsche
Steinkreuzforschung wieder aufgestellt."
Es handelt sich auf jeden Fall um ein relativ kleines,
stark verwittertes, zeichen- und inschriftenloses Steinkreuz. Die
Denkmalgruppe besteht nur mehr aus dem Steinkreuz und dem Kopfteil einer
der für Leuchtenberg so typischen Steinsäulen mit erhaben
herausgemeißelten Kreuzen im Kapitell. Der "neuzeitliche" Bildstock
wurde vom Besitzer an einen anderen weiter entfernten Standort
verbracht.
Denkmalliste: "Denkmälergruppe,
nachmittelalterlich; Oberteil einer Wegsäule aus Granit mit ausgehauenen
Kreuzen, bez. 1628,; Bildstock, 19. Jh.; nordöstlich im Feld nahe der
Straße nach Wieselrieth. [Fl.Nr. 414]"
Literatur:
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Rainer H. Schmeissner, Steinkreuze in der Oberpfalz,
Regensburg 1977, S. 208 |
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Michael Hardt, Die Flurdenkmale des Landkreises
Vohenstrauß, 1961, S. 15 |
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Die Kunstdenkmäler von
Bayern, Bezirksamt Vohenstrauß - keine Erwähnung |
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Peter Staniczek, Die
Steinsäulen von Leuchtenberg,
http://www.heimat-now.de/d_bau_lgsaeulen.htm, hier siehe Säule 3
(ausführliche Beschreibung - auch des Werdegangs - der
Denkmalgruppe) |
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Blick nach Westen, Richtung Wittschau |
Blick nach Norden zu Markt und Burgruine Leuchtenberg;
links Kopfteil der "Leuchtenberger Steinsäule, rechts Steinkreuz. |
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Denkmalschutzgesetz
II.
Baudenkmäler - Art. 6
Maßnahmen an Baudenkmälern
(1) Wer
1.
Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen
oder
2.
geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen
Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen
will, bedarf der Erlaubnis. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe
von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will,
wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler
auswirken kann. Wer ein Ensemble verändern will, bedarf der Erlaubnis
nur, wenn die Veränderung eine bauliche Anlage betrifft, die für sich
genommen ein Baudenkmal ist, oder wenn sie sich auf das Erscheinungsbild
des Ensembles auswirken kann.
(2) [...] |
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