Home Nach oben

Blog 

Gästebuch  

 

NEW 64 Roschau

Regierungsbezirk Oberpfalz

Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

Gemeinde Theisseil, Roschau/Aich, Steinkreuz

 

Die Fotos  (Peter Staniczek) wurden anlässlich einer Begehung im November 2006 gemacht. Rainer H. Schmeissner beschrieb den Standpunkt "an der Kreuzung des sog. "Fuhrweges" (von Neustadt über Wiedenhof bis nach Wilchenreuth verlaufend) und einer teilweise geteerten Verbindungsstraße (von Aich bei Roschau kommend), bei einer landschaftsbeherrschenden alten Eiche, im Gebüsch versteckt. Plan Nr. 143 Wilchenreuther Weg." Mittlerweile war es nicht mehr im Gebüsch versteckt, auf dem Fuhrweg verläuft ein markierter Wanderweg (Burgenweg, gelb-blau-gelb).

 

Er beschreibt ebenfalls die Schräglage des Steinkreuzes, die z. T. starken Verwitterungsspuren  und die Besonderheit der doppelten Pflugschareinmeißelung auf Vorder- und Rückseite. Jedoch ist die Spitze der Pflugschar einmal nach unten und einmal nach oben gerichtet. Beide Arme sind zudem verstümmelt.

 

 

Michael Betz, Weiden, der seine Diplomarbeit 1999 über die Flurdenkmäler der Gemeinde Theisseil verfasste, beschreibt seine Recherchen folgendermaßen:

"Granitkreuz, ca. 90 cm hoch, nach hinten geneigt. Die beiden Arme sind abgebrochen. Sowohl auf der Vorderseite wie auch auf der Rückseite ist eine Pflugschar eingemeißelt; vorne mit der Spitze nach unten, hinten mit der Spitze nach oben.

Der Standort ist nördlich von Roschau an einer Wegkreuzung, gegenüber von einem kleinen Feldgehölz mit Eichen, Birken, Holunder und Schlehen. Hinter dem Kreuz sind zur Zeit Baumstämme gelagert. Früher verlief hier der direkte Weg von Wilchenreuth nach Neustadt, der ein Stück weiter südöstlich noch deutlich als Hohlweg im Wald zu erkennen ist.

Auffällig ist, daß auf sehr vielen Steinkreuzen eine Pflugschar abgebildet ist. Häufig ist damit eine Sage verbunden, wonach jemand mit einer Pflugschar erschlagen worden sein soll. In diesem Fall ist aber nichts über die Bedeutung der Abbildung überliefert. Vermutlich handelt es sich aber um das Standeszeichen des Ermordeten, also eines Bauern. Im Volksmund wird dieses Steinkreuz auch „Schwedenstein" genannt. Ob die Verbindung mit den Schweden nur entstand, weil der tatsächliche Grund für die Aufstellung nicht mehr bekannt ist, oder ob tatsächlich ein Zusammenhang besteht, läßt sich wohl nicht mehr klären. Tatsache ist, daß die Stadt Neustadt a.d. Waldnaab 1634 von den Schweden eingenommen wurde und Schiller in seinem „Wallenstein" von einer Schlacht bei Neustadt berichtet (20 , S. 601).

Vermutlich ist das Kreuz aber zeitlich schon früher einzuordnen und könnte als Sühnekreuz oder Unfallkreuz aufgestellt worden sein."

 

 

Denkmalliste: bisher nicht eingetragen

 

 

 

 

Literatur:
bullet

Rainer H. Schmeissner, Steinkreuze in der Oberpfalz, Regensburg 1977, S. 204, 

bullet

Michael Hardt, Die Flurdenkmale des Landkreises Neustadt a. d. Waldnaab und des Stadtkreises Weiden, 22;

bullet

Michael Betz, Flurdenkmäler der Gemeinde Theisseil, Diplomarbeit an der Fachhochschule Weihenstephan, Manuskript 1999 (Michael Betz hat mir freundlicherweise gestattet, seine Texte für diese Website zu verwenden.)

bullet

http://www.suehnekreuz.de/bayern/roschau.htm

 

 

Tagebuch

 

07.10.2007. Thomas Lingl, (3Fotos) mit dem ich seit August 2007 in Sachen Flurdenkmäler in Kontakt stehe und der mir schon einige interessante Entdeckungen zukommen ließ, schrieb mir am 7. OktoberSteinkreuz 64  bei Aich/Roschau, Aufnahme Thomas Lingl 2007 eine E-Mail, in der er eine Entdeckung anlässlich eines Spaziergangs im Felixgebiet bei Neustadt a. d. Waldnaab schilderte:

"Unten in Aich sah ich dann in einem Hof dieses wunderschöne alte Steinkreuz, jetzt frag ich mich andauernd ob es dasselbe ist wie das, dass da unter www.suehnekreuz.de (Bayern, Neustadt/WN, Wilchenreuth Ot Theisseil; Anmerkung Staniczek: Wilchenreuth ist Ortsteil der Gemeinde Theisseil, an der Abzweigung von der Kreisstraße Theisseil-Neustadt nach Wilchenreuthbefindet sich ein anders Steinkreuz, nämlich NEW 74) abgebildet ist? Der Hof befindet sich am Dorfweiher, am erwähnten Standort - 500 m weiter - steht kein Steinkreuz! Gut möglich das es dasselbe ist, und der Landwirt sich darum kümmert und es neu aufstellt. Aber was wenn nicht ? An wen wendet man sich in so einem Fall ? Zuerst natürlich an den Landwirt, aber heut am Sonntag wollt ich niemanden in seiner Ruhe stören!"

 

07.10.2007. (Antwort) "Das Steinkreuz ist mit dem in  www.suehnekreuz.de  identisch. Ich (Staniczek) war selbst am 26.11.2006 an der angegebenen Stelle, da stand das Kreuz noch, allerdings schief. Nahebei waren Baumstämme gelagert, beim Verladen war wohl die Schieflage entstanden.
Ich bin dabei, die Steinkreuze des Landkreises NEW zu auf meiner Seite zu dokumentieren, komme aber erst wieder bei schlechtem Wetter dazu, weiterzumachen. Näheres unter
http://www.heimat-now.de/03_Steinkreuze/d_bau_steinkreuze.htm.
Steinkreuz 64  bei Aich/Roschau, Aufnahme Thomas Lingl
Dabei halte ich mich an den Katalog von Reiner Schmeissner aus Regensburg. Unter

      52 New 74 Theisseil  Wilchenreuth (Kreuzung Theisseil) habe ich ein anderes Steinkreuz (s. Anlage).
Das von Ihnen beim Bauernhof vorgefundene Steinkreuz steht bei Schmeissner und mir unter
      50 New 64 Theisseil  Roschau (s. Anlage).

Ansprechpartner für Denkmalfragen ist der Kreisheimatpfleger - insofern sind Sie bei mir richtig - u
nd die "untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt  (hier: Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab, Untere
Denkmalschutzbehörde, Stadtplatz 36, 92660 Neustadt, Telefon 09602/790, Fax 09602/79800)."


Es handelt sich zweifellos um dasselbe Flurdenkmal, es scheint auch schon gereinigt zu sein. Die Fragen von Thomas Lingl sind alle durchaus berechtigt, den weiteren Verlauf sollten wir verfolgen. Grundsätzlich ist die Veränderung eines Denkmals sowie die Verbringung an einen anderen Ort  erlaubnispflichtig (siehe Denkmalschutzgesetz unten).

Ich nehme an, dass die Schräglage des Steinkreuzes und sein Standort in unmittelbarer Nähe eines Holzlagerplatzes den Besitzer (Landwirt Hermann Bauer in Aich) veranlasst hat, etwas zur Sicherheit des Objekts zu unternehmen.

 

Dez. 2007. Letzte Information in www.suehnekreuz.de:

Das Steinkreuz wurde vor kurzem neu in die Wiese auf der Nordseite der Wegegabel gesetzt. (Paul Basler, Schwarzenbach/Saale 12/2007)

 

Steinkreuz 64  bei Aich/Roschau, Aufnahme Thomas Lingl

05.02.2008. Michael Betz meldet sich per E-Mail bei mir: "... gestern wollte ich mir mal das neu aufgestellte Steinkreuz bei Roschau ansehen, konnte es aber nicht finden. Zunächst habe ich mich an Sven Gerth von der "Sühnekreuz-Seite" gewandt, der mich an Paul Basler verwiesen hat. Dessen Antwort habe ich Ihnen beigefügt. Offenbar handelt es sich um ein Mißverständnis und das Kreuz ist noch nicht wieder aufgestellt! Das erscheint mir schon etwas lang, Herr Lingl hat es doch schon im Oktober in "restauriertem" Zustand gesehen und fotografiert. Vielleicht sollte man der Sache doch einmal nachgehen!"

 

05.02.2008. Mail von Herrn Basler an Herrn Betz:

"... da ist in der Veröffentlichung von Sven Gerth ein Datumsfehler: Ich habe das - wie ich meinte - relativ neu aufgestellte Steinkreuz am 31. März 2007 aufgesucht und fotografiert. (Fotos Ostseite, Westseite und Standort) So hat auch Peter Staniczek (siehe Link auf NEW 64) den Stein festgehalten.

Am 7. 10. 2007 hat sich Herr Lingl an Herrn Staniczek gewandt mit Bildern dieses Steins in Aich an eine Scheunengrundmauer gelehnt. Ich habe - nachdem ich diese Fotos von Herrn Lingl gesehen habe - mich an Herrn Staniczek gewandt und ihm meine Besorgnis über das Kreuz mitgeteilt, was ich nun durch Ihre Aussage über die Nichtauffindbarkeit leider bestätigt sehe!

Vielleicht wäre es ganz geschickt, wenn Sie über Herrn Lingl den damaligen Standort an der Scheune erfragen und dort nochmals nachsehen; für mich (Schwarzenbach/Saale, südlich von Hof) ist das doch eine ganze Ecke.

Schön, dass es einige Leute gibt, die sich solcher Probleme annehmen, obwohl doch dabei wahrhaftig nichts zu verdienen ist! Das ist selten geworden in unserer Zeit!"

 

30.03.2008. Bei herrlichem Wetter unternahm ich (Staniczek) heute eine kleine Exkursion nach Aich und konnte mich u.a. davon überzeugen, dass das Steinkreuz NEW 64 Roschau immer noch nicht wieder aufgestellt worden ist, das Standloch ist im Boden noch gut zu erkennen. Auf dem Rückweg besuchte ich Herrn Hermann Bauer in Aich, den Besitzer, der mir interessiert und aufgeschlossen Auskünfte zum betreffenden Steinkreuz, das noch immer in seinem Hof an besagter Scheunenwand liegt:

bullet

Anscheinend wurde das Kreuz nach seiner Beobachtung angefahren und lag auf der Wiese;

bullet

bei einem zweiten Augenschein war das Kreuz an der Sitzbank unter den Bäumen angelehnt, möglicherweise abholbereit durch Diebe;

bullet

Herr Bauer brachte das Kreuz zu seinem Hof in Aich um es sicher zu stellen;

bullet

die vermeintliche Restaurierung erfolgte lediglich durch Regen- und Schmelzwasser, Sandstrahlung erfolgte mit Sicherheit nicht, Flechten sind nach wie vor erkennbar (Herr Bauer war der Ansicht, Denkmal muss in Würde altern können);

bullet

eine Umsetzung an den Originalstandort (auf Betreiben von Herrn Bauer) wird - wie schon bei der Sicherstellung besprochen - durch die Gemeinde Theisseil erfolgen, die durch verschiedene kommunale  Ereignisse damit bisher ein wenig in Verzug geraten ist, dies aber sicher in Kürze vollziehen wird;

bullet

sogar die Polizei hat sich schon - wahrscheinlich von Spaziergängern alarmiert - nach dem Kreuz erkundigt, erstaunlich, wie sensibel in manchen Regionen reagiert wird.

Rätsel gelöst - vorbildlicher Umgang mit einem Denkmal!

 

Steinkreuz 64  bei Aich/Roschau, Aufnahme Peter Staniczek Steinkreuz 64  bei Aich/Roschau, Aufnahme Peter Staniczek

Fotos (2): Staniczek, 30.03.2008

 

August 2008. Thomas Lingl teilt mir mit, dass das Aich/Roschauer Kreuz wieder am alten Platz "eingepflanzt" wurde und schickt mir u. a. die beiden folgenden Fotos:
19.08.2008. "... ich (Michael Betz) war am Sonntag mal wieder in Roschau und habe das wieder aufgestellte Steinkreuz fotografiert" (Fotos Michael Betz)
 
02.09.2008. Auch Sven Gerth von suehnekreuz.de macht mich darauf aufmerksam.
25.06.2008. In meinen Unterlagen fand ich kürzlich einen Zeitungsartikel  vom 03.04.1992, der sich schon mit der Gefährdung des  Aich-Roschacher Steinkreuzes sowie des Steinkreuzes von Neustadt (am Ortsrand Richtung Störnstein) beschäftigte:

 

Denkmalschutzgesetz

II. Baudenkmäler - Art. 6
Maßnahmen an Baudenkmälern
(1)  Wer
1.
Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen oder
2.
geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen will, bedarf der Erlaubnis. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann. Wer ein Ensemble verändern will, bedarf der Erlaubnis nur, wenn die Veränderung eine bauliche Anlage betrifft, die für sich genommen ein Baudenkmal ist, oder wenn sie sich auf das Erscheinungsbild des Ensembles auswirken kann.
(2)  Die Erlaubnis kann im Fall des Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 versagt werden, soweit gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen. Im Fall des Absatzes 1 Satz 2 kann die Erlaubnis versagt werden, soweit das Vorhaben zu einer Beeinträchtigung des Wesens, des überlieferten Erscheinungsbilds oder der künstlerischen Wirkung eines Baudenkmals führen würde und gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen.
(3)  Ist eine baurechtliche Genehmigung oder an ihrer Stelle eine baurechtliche Zustimmung oder eine abgrabungsaufsichtliche Genehmigung erforderlich, so entfällt die Erlaubnis.  Die Baugenehmigung und die Zustimmung oder eine abgrabungsaufsichtliche Genehmigung können versagt werden, wenn die in Absatz 2 aufgeführten Gründe für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen.