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NEW 64 Roschau
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Regierungsbezirk Oberpfalz
Landkreis
Neustadt a.d.Waldnaab
Gemeinde
Theisseil,
Roschau/Aich,
Steinkreuz |
Die Fotos (Peter
Staniczek) wurden anlässlich einer Begehung im November 2006 gemacht.
Rainer H. Schmeissner beschrieb den Standpunkt "an der Kreuzung des
sog. "Fuhrweges" (von Neustadt über Wiedenhof bis nach Wilchenreuth
verlaufend) und einer teilweise geteerten Verbindungsstraße (von Aich
bei Roschau kommend), bei einer landschaftsbeherrschenden alten Eiche,
im Gebüsch versteckt. Plan Nr. 143 Wilchenreuther Weg." Mittlerweile war
es nicht mehr im Gebüsch versteckt, auf dem Fuhrweg verläuft ein
markierter Wanderweg (Burgenweg, gelb-blau-gelb).
Er beschreibt ebenfalls die
Schräglage des Steinkreuzes, die z. T. starken Verwitterungsspuren
und die Besonderheit der doppelten Pflugschareinmeißelung auf Vorder-
und Rückseite. Jedoch ist die Spitze der Pflugschar einmal nach unten
und einmal nach oben gerichtet. Beide Arme sind zudem verstümmelt.
Michael Betz, Weiden, der seine Diplomarbeit 1999
über die Flurdenkmäler der Gemeinde Theisseil verfasste, beschreibt
seine Recherchen folgendermaßen:
"Granitkreuz,
ca. 90 cm hoch, nach hinten geneigt. Die beiden Arme sind abgebrochen.
Sowohl auf der Vorderseite wie auch auf der Rückseite ist eine
Pflugschar eingemeißelt; vorne mit der Spitze nach unten, hinten mit der
Spitze nach oben.
Der Standort ist nördlich von Roschau an einer
Wegkreuzung, gegenüber von einem kleinen Feldgehölz mit Eichen, Birken,
Holunder und Schlehen. Hinter dem Kreuz sind zur Zeit Baumstämme
gelagert. Früher verlief hier der direkte Weg von Wilchenreuth nach
Neustadt, der ein Stück weiter südöstlich noch deutlich als Hohlweg im
Wald zu erkennen ist.
Auffällig ist, daß auf sehr vielen Steinkreuzen eine
Pflugschar abgebildet ist. Häufig ist damit eine Sage verbunden, wonach
jemand mit einer Pflugschar erschlagen worden sein soll. In diesem Fall
ist aber nichts über die Bedeutung der Abbildung überliefert. Vermutlich
handelt es sich aber um das Standeszeichen des Ermordeten, also eines
Bauern. Im Volksmund wird dieses Steinkreuz auch „Schwedenstein"
genannt. Ob die Verbindung mit den Schweden nur entstand, weil der
tatsächliche Grund für die Aufstellung nicht mehr bekannt ist, oder ob
tatsächlich ein Zusammenhang besteht, läßt sich wohl nicht mehr klären.
Tatsache ist, daß die Stadt Neustadt a.d. Waldnaab 1634 von den Schweden
eingenommen wurde und Schiller in seinem „Wallenstein" von einer
Schlacht bei Neustadt berichtet (20 , S. 601).
Vermutlich ist das Kreuz aber zeitlich schon früher
einzuordnen und könnte als Sühnekreuz oder Unfallkreuz aufgestellt
worden sein."
Denkmalliste: bisher nicht eingetragen
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Literatur:
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Rainer H. Schmeissner, Steinkreuze in der Oberpfalz,
Regensburg 1977, S. 204, |
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Michael Hardt, Die Flurdenkmale des Landkreises Neustadt a. d.
Waldnaab und des Stadtkreises Weiden, 22; |
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Michael Betz, Flurdenkmäler der Gemeinde Theisseil,
Diplomarbeit an der Fachhochschule Weihenstephan, Manuskript 1999
(Michael Betz hat mir freundlicherweise gestattet, seine Texte für diese
Website zu verwenden.) |
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http://www.suehnekreuz.de/bayern/roschau.htm |
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Tagebuch
07.10.2007. Thomas Lingl, (3Fotos) mit dem
ich seit August 2007 in Sachen Flurdenkmäler in Kontakt stehe und der
mir schon einige interessante Entdeckungen zukommen ließ, schrieb mir am
7. Oktober 2007 eine E-Mail, in der er eine Entdeckung anlässlich eines
Spaziergangs im Felixgebiet bei Neustadt a. d. Waldnaab schilderte:
"Unten in Aich sah ich dann in einem Hof dieses
wunderschöne alte Steinkreuz, jetzt frag ich mich andauernd ob es
dasselbe ist wie das, dass da unter
www.suehnekreuz.de (Bayern, Neustadt/WN, Wilchenreuth Ot Theisseil;
Anmerkung Staniczek: Wilchenreuth ist Ortsteil der Gemeinde Theisseil,
an der Abzweigung von der Kreisstraße Theisseil-Neustadt nach
Wilchenreuthbefindet sich ein anders Steinkreuz, nämlich NEW 74)
abgebildet ist? Der Hof befindet sich am Dorfweiher, am erwähnten
Standort - 500 m weiter - steht kein Steinkreuz! Gut möglich das es
dasselbe ist, und der Landwirt sich darum kümmert und es neu aufstellt.
Aber was wenn nicht ? An wen wendet man sich in so einem Fall ? Zuerst
natürlich an den Landwirt, aber heut am Sonntag wollt ich niemanden in
seiner Ruhe stören!"
07.10.2007. (Antwort) "Das
Steinkreuz ist mit dem in
www.suehnekreuz.de identisch. Ich (Staniczek) war selbst am
26.11.2006 an der angegebenen Stelle, da stand das Kreuz noch,
allerdings schief. Nahebei waren Baumstämme gelagert, beim Verladen war
wohl die Schieflage entstanden.
Ich bin dabei, die Steinkreuze des Landkreises NEW zu auf meiner Seite
zu dokumentieren, komme aber erst wieder bei schlechtem Wetter dazu,
weiterzumachen. Näheres unter
http://www.heimat-now.de/03_Steinkreuze/d_bau_steinkreuze.htm.
Dabei halte ich mich an den Katalog von Reiner Schmeissner aus
Regensburg. Unter
52 New 74 Theisseil Wilchenreuth (Kreuzung Theisseil) habe ich
ein anderes Steinkreuz (s. Anlage).
Das von Ihnen beim Bauernhof vorgefundene Steinkreuz steht bei
Schmeissner und mir unter
50 New 64 Theisseil Roschau (s. Anlage).
Ansprechpartner für Denkmalfragen ist der Kreisheimatpfleger - insofern
sind Sie bei mir richtig - und die "untere Denkmalschutzbehörde beim
Landratsamt (hier: Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab, Untere
Denkmalschutzbehörde, Stadtplatz 36, 92660 Neustadt, Telefon 09602/790,
Fax 09602/79800)."
Es handelt sich zweifellos um
dasselbe Flurdenkmal, es scheint auch schon gereinigt zu sein. Die
Fragen von Thomas Lingl sind alle durchaus berechtigt, den weiteren
Verlauf sollten wir verfolgen. Grundsätzlich ist die Veränderung eines
Denkmals sowie die Verbringung an einen anderen Ort
erlaubnispflichtig (siehe Denkmalschutzgesetz unten).
Ich nehme an, dass die Schräglage des Steinkreuzes und
sein Standort in unmittelbarer Nähe eines Holzlagerplatzes den Besitzer
(Landwirt Hermann Bauer in Aich) veranlasst hat, etwas zur Sicherheit des Objekts zu
unternehmen.
Dez.
2007. Letzte Information in
www.suehnekreuz.de:
Das Steinkreuz wurde vor kurzem neu in
die Wiese auf der Nordseite der Wegegabel gesetzt. (Paul Basler,
Schwarzenbach/Saale 12/2007)
05.02.2008.
Michael Betz
meldet sich per E-Mail bei mir: "... gestern wollte ich mir mal das neu
aufgestellte Steinkreuz bei Roschau ansehen, konnte es aber nicht
finden. Zunächst habe ich mich an Sven Gerth von der "Sühnekreuz-Seite"
gewandt, der mich an Paul Basler verwiesen hat. Dessen Antwort habe ich
Ihnen beigefügt. Offenbar handelt es sich um ein Mißverständnis und das
Kreuz ist noch nicht wieder aufgestellt! Das erscheint mir schon etwas
lang, Herr Lingl hat es doch schon im Oktober in "restauriertem" Zustand
gesehen und fotografiert. Vielleicht sollte man der Sache doch einmal
nachgehen!"
05.02.2008. Mail von
Herrn Basler an Herrn Betz:
"...
da ist in der Veröffentlichung von Sven Gerth ein Datumsfehler: Ich habe
das - wie ich meinte - relativ neu aufgestellte Steinkreuz am 31. März
2007 aufgesucht und fotografiert. (Fotos Ostseite, Westseite und
Standort) So hat auch Peter Staniczek (siehe Link auf NEW 64) den Stein
festgehalten.
Am 7.
10. 2007 hat sich Herr Lingl an Herrn Staniczek gewandt
mit Bildern dieses Steins in Aich an eine Scheunengrundmauer gelehnt.
Ich habe - nachdem ich diese Fotos von Herrn Lingl gesehen habe -
mich an Herrn Staniczek gewandt und ihm meine Besorgnis über das
Kreuz mitgeteilt, was ich nun durch Ihre Aussage über die
Nichtauffindbarkeit leider bestätigt sehe!
Vielleicht wäre es ganz geschickt, wenn Sie über Herrn Lingl den
damaligen Standort an der Scheune erfragen und dort nochmals nachsehen;
für mich (Schwarzenbach/Saale, südlich von Hof) ist das doch eine ganze
Ecke.
Schön,
dass es einige Leute gibt, die sich solcher Probleme annehmen, obwohl
doch dabei wahrhaftig nichts zu verdienen ist! Das ist selten geworden
in unserer Zeit!"
30.03.2008. Bei herrlichem
Wetter unternahm ich (Staniczek) heute eine kleine Exkursion nach Aich
und konnte mich u.a. davon überzeugen, dass das Steinkreuz NEW 64
Roschau immer noch nicht wieder aufgestellt worden ist, das
Standloch ist im Boden noch gut zu erkennen. Auf dem Rückweg besuchte
ich Herrn Hermann Bauer in Aich, den Besitzer, der mir interessiert und
aufgeschlossen Auskünfte zum betreffenden Steinkreuz, das noch immer in
seinem Hof an besagter Scheunenwand liegt:
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Anscheinend wurde das Kreuz nach
seiner Beobachtung angefahren und lag auf der Wiese; |
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bei einem zweiten Augenschein war
das Kreuz an der Sitzbank unter den Bäumen angelehnt, möglicherweise
abholbereit durch Diebe; |
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Herr Bauer brachte das Kreuz zu
seinem Hof in Aich um es sicher zu stellen; |
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die vermeintliche Restaurierung
erfolgte lediglich durch Regen- und Schmelzwasser, Sandstrahlung
erfolgte mit Sicherheit nicht, Flechten sind nach wie vor erkennbar
(Herr Bauer war der Ansicht, Denkmal muss in Würde altern können);
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eine Umsetzung an den
Originalstandort (auf Betreiben von Herrn Bauer) wird - wie
schon bei der Sicherstellung besprochen - durch die Gemeinde
Theisseil erfolgen, die durch verschiedene kommunale
Ereignisse damit bisher ein wenig in Verzug geraten ist, dies aber
sicher in Kürze vollziehen wird; |
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sogar die Polizei hat sich schon
- wahrscheinlich von Spaziergängern alarmiert - nach dem Kreuz
erkundigt, erstaunlich, wie sensibel in manchen Regionen reagiert
wird. |
Rätsel gelöst - vorbildlicher Umgang
mit einem Denkmal!
Fotos (2): Staniczek, 30.03.2008
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August 2008. Thomas
Lingl teilt mir mit, dass das Aich/Roschauer Kreuz wieder am alten Platz
"eingepflanzt" wurde und schickt mir u. a. die beiden folgenden Fotos: |
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19.08.2008.
"... ich (Michael Betz) war am Sonntag mal
wieder in Roschau und habe das wieder aufgestellte Steinkreuz
fotografiert" (Fotos Michael Betz) |
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02.09.2008. Auch Sven
Gerth von suehnekreuz.de macht mich darauf aufmerksam. |
25.06.2008. In meinen
Unterlagen fand ich kürzlich einen Zeitungsartikel vom 03.04.1992,
der sich schon mit der Gefährdung des Aich-Roschacher Steinkreuzes
sowie des Steinkreuzes von Neustadt (am Ortsrand Richtung Störnstein)
beschäftigte:
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Denkmalschutzgesetz
II.
Baudenkmäler - Art. 6
Maßnahmen an Baudenkmälern
(1) Wer
1.
Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen
oder
2.
geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen
Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen
will, bedarf der Erlaubnis. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe
von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will,
wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler
auswirken kann. Wer ein Ensemble verändern will, bedarf der Erlaubnis
nur, wenn die Veränderung eine bauliche Anlage betrifft, die für sich
genommen ein Baudenkmal ist, oder wenn sie sich auf das Erscheinungsbild
des Ensembles auswirken kann.
(2) Die Erlaubnis kann im Fall des Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2
versagt werden, soweit gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die
unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen. Im Fall des
Absatzes 1 Satz 2 kann die Erlaubnis versagt werden, soweit das Vorhaben
zu einer Beeinträchtigung des Wesens, des überlieferten
Erscheinungsbilds oder der künstlerischen Wirkung eines Baudenkmals
führen würde und gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die
unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen.
(3) Ist eine baurechtliche Genehmigung oder an ihrer Stelle eine
baurechtliche Zustimmung oder eine abgrabungsaufsichtliche Genehmigung
erforderlich, so entfällt die Erlaubnis. Die Baugenehmigung und
die Zustimmung oder eine abgrabungsaufsichtliche Genehmigung können
versagt werden, wenn die in Absatz 2 aufgeführten Gründe für die
unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen. |
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