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NEW 59 Störnstein

Regierungsbezirk Oberpfalz

Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

Gemeinde Störnstein, Störnstein, Steinkreuz

Das sehr gut erhaltene Steinkreuz steht an der Gemeindeverbindungsstraße Störnstein - Püchersreuth, rechts am Straßengraben - etwa 1,6 Kilometer nordöstlich vom Ortsende Störnstein - kurz vor der Gemeindegrenze mit Püchersreuth. In östlicher Richtung erkennt man von hier die Burgruine von Flossenbürg.

Schmeissner führt das Steinkreuz fälschlicherweise unter NEW 59 Püchersreuth.

Das Steinkreuz ist etwa 1,30 m hoch hoch, sehr gut erhalten und hat auf der Vorderseite eine erhaben eingemeißelte Pflugschar.

Schmeissner hält das Steinkreuz für identisch mit dem von Hardt beschriebenen Steinkreuz bei Lanz, das einst etwa einen Kilometer vom Rastenhof entfernt an der Altstraße nach Püchersreuth gestanden haben soll. Im Rahmen der Flurbereinigung sei es "etliche Hundert Meter weiter östlich an die neue Teerstraße versetzt" worden.

 

Denkmalliste: Steinkreuz, wohl spätmittelalterlich; an der Püchersreuther Straße bei der Gemeindegrenze.
 

Literatur:

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Reiner H. Schmeissner, Steinkreuze in der Oberpfalz, 1977, S. 203

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Michael Hardt, Die Flurdenkmäler des Landkreises Neustadt an der Waldnaab und des Stadtkreises Weiden, S. 16

 

Denkmalschutzgesetz

II. Baudenkmäler - Art. 6
Maßnahmen an Baudenkmälern
(1)  Wer
1.
Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen oder
2.
geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen
will, bedarf der Erlaubnis. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann. Wer ein Ensemble verändern will, bedarf der Erlaubnis nur, wenn die Veränderung eine bauliche Anlage betrifft, die für sich genommen ein Baudenkmal ist, oder wenn sie sich auf das Erscheinungsbild des Ensembles auswirken kann.
(2)  [...]