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NEW 46 Miesbrunn

Regierungsbezirk Oberpfalz

Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

Stadt Pleystein, Gemarkung Miesbrunn,  Steinkreuz

 

Das Steinkreuz steht etwa. 250 m südwestlich von Miesbrunn in Richtung Finkenhammer/Pleystein rechts des alten Fußwegs nach Finkenhammer (heute im oberen Teil geteerte Flurbereinigungsstraße, Fl.Nr. 170).

Das stark verwitterte Kreuz ist in der Form noch gut erhalten, auf der Vorderseite befindet sich ein Relief Christi am Kreuz.

 

Laut einer Mitteilung von Siegfried Poblotzki, Pleystein, vom 6.5.1974, wurde das Steinkreuz bei der Flurbereinigung 1965 beschädigt und nach der Reparatur 1970 wieder aufgestellt.

Der Fußteil scheint entweder schlecht "repariert" worden zu sein oder das Kreuz ist schon wieder (an)gebrochen.

 

Sagen sind keine erfragbar.

 

Der Standort liegt am alten Fußweg von Pleystein über Finkenhammer nach Miesbrunn. In der ´Orts- und Heimatgeschichte des Dorfes Miesbrunn, zusammengestellt von Karl Lindner, Hauptlehrer, Miesbrunn, 1926, S. 37´, heißt es: "Die Ortschaft Miesbrunn hatte seine Verbrecher geschlossen in Eisen und Banden am Steinkreuz bei der Linde dem Pflegamt Pleystein zu übergeben. Das Steinkreuz ist in den Akten als Übergabsort der Malefikanten bezeichnet und ist laut Aktes vom Jahre 1608 einer erschlagenen Person zum Gedenken gesetzt. Es ist nicht ausgeschlossen, daß es ein Sühnekreuz des Mörders Höhn von Miesbrunn ist, der sein Weib anno 1585 nächtlicherweise im Bett ermordet hatte. Nicht weit vom Steinkreuz stand die Schandsäule (palas infamans) oder Prangersäule, an welche mancher Miesbrunner mehrere Tage etliche Stunden zur Ehrenstrafe gebunden wurde."

Es ist zwar unwahrscheinlich dass der Mörder Höhn, dessen Geschichte ebenfalls ausführlich dargelegt wurde ("nach Amberger Staatsarchivakt, 1584-88"), ein Sühnekreuz errichtet hat, aber als Übergabeort für die Miesbrunner Malefikanten ist es deutlich älter als im 19.Jahrhundert anzusetzen.

 

Schmeissner schreibt dazu: "Im Volksmund ´Schwedenkreuz´. [...] In der Ortschronik [...] wird von einer Aktennotiz aus dem Jahre 1608 gesprochen, wo das Stein­kreuz als ´Übergabeort der Malefikanten´ bezeichnet wurde. Diese Tatsache ist für die übrige Oberpfalz nicht belegbar, damit scheint das Miesbrunner Steinkreuz eine Besonderheit darzustellen. Wie in dem Akt weiter zu lesen ist, dürfte das Kreuz eine direkte Beziehung zu einem Mordfall aus dem Jahre 1585 haben, wo ein Mann namens Höhn seine Frau ´nächtlicherweise im Bette´ ermordete (Lindner). Somit hätten wir ein typisches Mordkreuz vor uns (kein Sühnekreuz, wie es Lindner und später Laßleben betonten)."

 

Siegfried Poblotzki schreibt in seiner ´Geschichte der Herrschaft Pleystein´, 1980,  S. 837: Der Standort soll die Fraisgrenze zwischen dem Niedergericht Miesbrunn und dem Hochgericht Pleystein markiert haben."

 

In der Denkmalliste wird das Steinkreuz folgendermaßen beschrieben: "mit Relief Christus am Kreuz, wohl 19. Jh.; südwestlich am Fußweg nach Finkenhammer".
 

Literatur:

Rainer H. Schmeissner, Steinkreuze in der Oberpfalz, Regensburg 1977, S. 179 ff. Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab;

Orts- und Heimatgeschichte des Dorfes Miesbrunn, zusammengestellt von Karl Lindner, Hauptlehrer, Miesbrunn, 1926, S. 37

Michael Hardt, Die Flurdenkmale des Landkreises Vohenstrauß, 11

Sepp Kraus, Das Geheimnis der Steinkreuze, 32;

Sepp Kraus, Herkunft und Alter der Steinkreuzsitte;

Die Kunstdenkmäler von Bayern, Bezirksamt Vohenstrauß, 73;

J. B. Laßleben, in: DO 1927, S. 212.

 

 

 

Denkmalschutzgesetz

II. Baudenkmäler - Art. 6
Maßnahmen an Baudenkmälern
(1)  Wer
1.
Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen oder
2.
geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen
will, bedarf der Erlaubnis. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann. Wer ein Ensemble verändern will, bedarf der Erlaubnis nur, wenn die Veränderung eine bauliche Anlage betrifft, die für sich genommen ein Baudenkmal ist, oder wenn sie sich auf das Erscheinungsbild des Ensembles auswirken kann.
(2)  [...]

           

 
Von (tu)  |  05.11.2010  | Netzcode: 2558701  |  Oberpfalznetz/Der neue Tag
Pleystein

Sühnekreuz für einen Mord

Dorfgemeinschaft Miesbrunn lässt geschichtsträchtiges Flurdenkmal restaurieren

Pleystein. (tu) 107 alte, teils verwitterte Marterln, Steinkreuze oder Bildstöcke hat ein Team des Oberpfälzer Waldvereins unter Leitung von Konrad Zeitler in der Gemeinde aufgespürt und katalogisiert. Sie haben oft einen geschichtlichen Hintergrund, sind teilweise wahre Kunstwerke und mit erfreulichen oder traurigen Anlässen verbunden.

Zu den geschichtsträchtigsten Flurmonumenten in der Region gehört ein dominantes, geheimnisumwittertes Steinkreuz, das 1,10 Meter hoch und 80 Zentimeter breit ist und etwa 250 Meter südwestlich von Miesbrunn in Richtung Pleystein rechts des alten Fußwegs nach Finkenhammer steht.

Christus am Kreuz

Das vom Zahn der Zeit gezeichnete Kreuz ist in der Form noch gut erhalten und wird derzeit im Auftrag der Dorfgemeinschaft Miesbrunn in einem Steinwerk restauriert. Auf der Vorderseite befindet sich ein Relief mit Christus am Kreuz, wobei der linke Arm des Corpus abgeschlagen wurde. Der Christuscorpus aus Granit und das Kreuz sind aus einem Stein gemeißelt.

Verurteilte gerädert

Das Steinkreuz wurde bei der Flurbereinigung 1965 beschädigt und nach der Sanierung 1970 wieder aufgestellt. Der Fußteil scheint entweder schlecht repariert worden zu sein oder das Kreuz ist schon wieder angebrochen.

Laut Heimatforscher Siegfried Poblotzki soll die Stelle, wo das Kreuz seinen Platz hat, die Grenze zwischen dem Niedergericht Miesbrunn und dem Hochgericht Pleystein markiert haben. Hier sollen im Mittelalter Verurteilte gerädert worden sein. In der Denkmalliste wird das Steinkreuz folgendermaßen beschrieben: "Mit Relief Christus am Kreuz wohl 19. Jahrhundert".
 
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