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Sad 32 Oberlangau/Oberaltmannsrieth (Eslarn)

Regierungsbezirk Oberpfalz

Landkreis Schwandorf, Stadt Oberviechtach, Gemarkung Mitterlangau, Oberlangau, Steinkreuz

Das folgende Steinkreuz habe ich in meine Aufstellung aufgenommen, weil es sich an der Orts- und Landkreisgrenze - zwischen Eslarn und Oberviechtach sowie Lkr. Neustadt an der Waldnaab und Landkreis Schwandorf - befindet, wenn auch einige Meter außerhalb des Landkreises Neustadt an der Waldnaab.

Das stark ramponierte Steinkreuz steht etwa einen knappen Kilometer nördlich der Ortschaft Oberlangau, rechts der Kreisstraße SAD 45, kurz bevor im Tal der Ödbach  - der bei der Heckermühle südlich von Eslarn durch Zusammenfluss mit dem Thalerwiesbach zum Loisbach wird - überquert wird. Es steht in den sog. "Eslarner Wiesen" (früher Fl.Nr. 412, heute 354) im Tal, die "Eslarner Äcker" ziehen sich den Hang in Richtung Oberlangau hinauf (auch Eslarner Berg).

Ein Querbalken fehlt ganz, Kopfstück und rechter Querbalken sind verstümmelt. Schmeissner schreibt noch, dass sich auf der der Straße zugekehrten Seite vier je etwa 1 cm tiefe Kerben befinden, die wie "I : I" angeordnet sind und die Maße 8 : 3 : 3 : 8 (cm) aufweisen. Das Steinkreuz steht schutzlos auf der Wiese und wurde in den letzten Jahren wohl von einem landwirtschaftlichen Fahrzeug/Gerät weiter beschädigt. Auf der linken Seite ist auf Höhe der Einkerbung ein größeres Stück herausgebrochen bis zum linken "I". Was die Einkerbung bedeutet, ist nicht zu erfahren.

Der mündlichen Überlieferung nach sollen die Hirten von Oberlangau und "vo da Hief" (von den Höfen = Bezeichnung für die Ortsteile Gmeinsrieth, Putzhof und Oberaltmannsrieth mit ihren Zugehörungen) gerauft haben und einer der Hirten an diesem Standort totgeschlagen worden sein.

Bei Josef Hanauer finden wir für das Jahr 1494 einen historisch belegten Streit unter verschiedenen Besitzern der "Öde zu Altmansreut", der durch einen Vergleich geschlichtet wurde. Dieser Streit wird aber nicht im Zusammenhang mit der Errichtung eines Steinkreuzes erwähnt. 

Vor der Neutrassierung der Kreisstraße war der Standort näher an der alten Trasse, eine Verlegung nach Osten war bei den Straßenbaumaßnahmen für notwendig gehalten worden.

 

Denkmalliste:

kein Eintrag unter Oberlangau

 

Literatur:
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Rainer H. Schmeissner, Steinkreuze in der Oberpfalz, Regensburg 1977, S. 244

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Peter Staniczek, Der Herrgott auf dem Feld, Information der Kreisheimatpfleger, Heft 2, Vohenstrauß 1990, S. 6 - 9

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Josef Hanauer, "Heimatbuch der Marktgemeinde Eslarn", Eslarn 1975, S. 69 f.

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Michael Hardt, Die Flurdenkmale des Landkreises Vohenstrauß, 1961, 7 ("In Putzenrieth sollte ein Hussitenkreuz stehen; ich konnte aber keines finden, auch die Bevölkerung konnte mir keinen Aufschluß geben, wo dieses hingekommen ist." - Schmeissner nennt unter NEW 61 Putzenrieth, Markt Eslarn, ein Steinkreuz, "abgegangen, vermutlich ursprünglicher Standort am alten Weg von Putzenrieth über den Eiterbach nach Heumaden", allerdings den Standort ohne Quellenangabe.) - Anmerkung Staniczek: Die Flur nördlich der Staatsstraße 2155 (Eslarn - Moosbach) zwischen Putzenrieth und dem Waldrand hat den Flurnamen "Kreuzäcker" (Fl.Nr. 556-559), zumindest sollte hier ein Kreuz in Form eines Feldkreuzes bzw. Steinkreuzes gestanden haben.

                                         Foto: Karl Ziegler, Eslarn

Denkmalschutzgesetz

II. Baudenkmäler - Art. 6
Maßnahmen an Baudenkmälern
(1)  Wer
1.
Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen oder
2.
geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen
will, bedarf der Erlaubnis. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann. Wer ein Ensemble verändern will, bedarf der Erlaubnis nur, wenn die Veränderung eine bauliche Anlage betrifft, die für sich genommen ein Baudenkmal ist, oder wenn sie sich auf das Erscheinungsbild des Ensembles auswirken kann.
(2) [...]

 

Der neue Tag, 25. Juni 2020/Onetz

 

Historisches steinernes Juwel (Karl Ziegler)

Ein seltsam geformter Stein zwischen zwei Landkreisen stammt wohl aus der Zeit vom 13. bis 16. Jahrhundert. Er markiert vermutlich eine alte Grenzlinie oder weist als Sühnekreuz auf eine tragische Geschichte hin.

Eslarn. (gz) Zwischen dem Eslarner Ortsteil Oberaltmannsrieth und dem Oberviechtacher Ortsteil Oberlangau befindet sich an einer alten Grenzlinie neben der neu errichteten erhöhten Straße ein Steinkreuz. Das abseits vom Weg befindliche Flurdenkmal ist für die Wanderfreunde kaum zu finden und wenn doch, hinterlässt es keine besonderen Eindrücke auf den Betrachter, geschweige die Vermutung, dass dieser steinerne Zeitzeuge rund 500 Jahre alt sein soll.

Die am Ödbach in einer Wiese gelegene Rarität beschrieb Kreisheimatpfleger Peter Staniczek in seiner 1990 verfassten bebilderten Dokumentation "Der Herrgott auf dem Feld". Der Vohenstraußer deutet den Stein als Sühnekreuz oder aufgrund der Lage auch als Grenzzeichen. Ursprünglich sei das steinerne "Denkmal" näher an der Straße gestanden und wurde beim Bau der neuen Straße, die die beiden Altlandkreise Vohenstrauß und Oberviechtach verbindet, verlegt.

 

Raufereien zwischen Hirten

 

Auf einen historisch belegten Streit aus dem Jahr 1494 unter verschiedenen Besitzern der "Öde zu Altmansreuth", heute die Gegend um Oberaltmannsrieth und Oberlangau, wiesen in Publikationen zum einen Rainer Schmeissner in "Steinkreuze in der Oberpfalz" und Heimatforscher Josef Hanauer im "Heimatbuch der Marktgemeinde Eslarn" hin. Nach überlieferten Erzählungen wurde zwar kein Steinkreuz erwähnt, aber in den Äckerwiesen soll es zwischen den Hirten von Oberlangau und den Höfen, die "vo da Hief" stammten, zu Raufereien gekommen sein.

 

Einen oder zwei Tote

 

Das angrenzende Waldstück nördlich des Bachs trägt noch den Namen "Oberhöfer Hut". Da es bei den Auseinandersetzungen anscheinend auch einen oder zwei Tote gegeben haben soll, könnte zwischen den Betroffenen vereinbart worden sein, neben weiteren Bußen ein steinernes Kreuz am Ort der Tat zu errichten. Mit dem gegenseitig geschlossenen Sühnevertrag sollten die Erinnerungen an den Vorfall lang wach gehalten werden. Zudem brachten die Gebete der Vorübergehenden den Toten, der ja in der Regel nicht von einem Geistlichen mit den Sterbesakramenten versehen worden war, dem Himmel näher. Die vorliegende Sage weist laut Staniczek auf die Bedeutung dieses Steinkreuzes als Sühnekreuz hin, lässt es damit historisch auch einigermaßen einordnen, wobei auch die zusätzliche Funktion als Grenzzeichen möglich erscheint.

 

 

 

Zeichen der Sühne

Derartige Steine wurden etwa zwischen dem 13. und 16. Jahrhundert als Zeichen der Sühne für den begangenen Totschlag errichtet. Konnte sich der Täter mit den Angehörigen des Erschlagenen vergleichen, so wurde er nicht von einem Gericht verfolgt und verurteilt. Die Beschädigungen am Steinkreuz, das Kopfstück und ein Querbalken wurden abgeschlagen, stammen wahrscheinlich ebenfalls aus dem 16. Jahrhundert. In der Zeit soll Pfalzgraf Friedrich III. die Entfernung und Vernichtung aller religiöser Darstellungen und Ausschmückungen wie Altäre, Taufsteine, Sakramentshäuschen, Kreuzwege und dergleichen befohlen haben.

Möglicherweise erklärt dieser Kulturvandalismus das Fehlen von weiteren Steinkreuzen in der Gegend um Eslarn und Schönsee, vermutet Kreisheimatpfleger Peter Staniczek. Im Volksmund werden die Steinkreuze aufgrund verheerender Ereignisse auch gern als "Schwedenkreuze" oder "Pestkreuze" bezeichnet. Zudem erinnern sogenannte "Hussitenkreuze" an Verbrechen der oft grausamen Hussitenkriege im 15. Jahrhundert. Da auch das Gebiet um Eslarn davon nicht verschont blieb, soll sich in der Nähe von Putzenrieth ein derartiges Exemplar befunden haben. Das vermutlich am alten Weg von Putzenrieth über den Eiterbach nach Heumaden errichtete Kreuz konnte von Heimatforscher Michael Hardt aber bereits in den 1930er Jahren nicht mehr aufgefunden werden. Möglicherweise war aber die Bewohner unseres Landstriches damals nicht so rauflustig oder einfach zu arm, so dass auf derartige Steinkreuze verzichtete werden konnte. (gz)