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Sad 32 Oberlangau/Oberaltmannsrieth (Eslarn) |
Regierungsbezirk Oberpfalz
Landkreis
Schwandorf, Stadt Oberviechtach, Gemarkung Mitterlangau, Oberlangau,
Steinkreuz |
Das folgende Steinkreuz habe ich in meine Aufstellung
aufgenommen, weil es sich an der Orts- und Landkreisgrenze - zwischen
Eslarn und Oberviechtach sowie Lkr. Neustadt an der Waldnaab und
Landkreis Schwandorf - befindet, wenn auch einige Meter außerhalb des
Landkreises Neustadt an der Waldnaab. Das stark
ramponierte Steinkreuz steht etwa einen knappen Kilometer nördlich der
Ortschaft Oberlangau, rechts der Kreisstraße SAD 45, kurz bevor im Tal
der Ödbach - der bei der Heckermühle südlich von Eslarn durch
Zusammenfluss mit dem Thalerwiesbach zum Loisbach wird - überquert wird.
Es steht in den sog. "Eslarner Wiesen" (früher Fl.Nr. 412, heute 354) im
Tal, die "Eslarner Äcker" ziehen sich den Hang in Richtung Oberlangau
hinauf (auch Eslarner Berg).
Ein Querbalken fehlt ganz, Kopfstück und rechter
Querbalken sind verstümmelt. Schmeissner schreibt noch, dass sich auf
der der Straße zugekehrten Seite vier je etwa 1 cm tiefe Kerben
befinden, die wie "I : I" angeordnet sind und die Maße 8 : 3 : 3 : 8
(cm) aufweisen. Das Steinkreuz steht schutzlos auf der Wiese und wurde
in den letzten Jahren wohl von einem landwirtschaftlichen Fahrzeug/Gerät
weiter beschädigt. Auf der linken Seite ist auf Höhe der Einkerbung ein
größeres Stück herausgebrochen bis zum linken "I". Was die Einkerbung
bedeutet, ist nicht zu erfahren.
Der mündlichen Überlieferung nach sollen die Hirten
von Oberlangau und "vo da Hief" (von den Höfen = Bezeichnung für die
Ortsteile Gmeinsrieth, Putzhof und Oberaltmannsrieth mit ihren
Zugehörungen) gerauft haben und einer der Hirten an diesem Standort
totgeschlagen worden sein.
Bei Josef Hanauer
finden wir für das Jahr 1494 einen historisch belegten Streit unter
verschiedenen Besitzern der "Öde zu Altmansreut", der durch einen
Vergleich geschlichtet wurde. Dieser Streit wird aber nicht im
Zusammenhang mit der Errichtung eines Steinkreuzes erwähnt. |
Vor der Neutrassierung der Kreisstraße war der Standort
näher an der alten Trasse, eine Verlegung nach Osten war bei den
Straßenbaumaßnahmen für notwendig gehalten worden. |
Denkmalliste:
kein Eintrag unter Oberlangau
Literatur:
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Rainer H. Schmeissner, Steinkreuze in der Oberpfalz,
Regensburg 1977, S. 244 |
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Peter
Staniczek, Der Herrgott auf dem Feld, Information der
Kreisheimatpfleger, Heft 2, Vohenstrauß 1990, S. 6 - 9 |
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Josef Hanauer,
"Heimatbuch der Marktgemeinde Eslarn", Eslarn 1975, S. 69 f. |
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Michael Hardt, Die Flurdenkmale des Landkreises
Vohenstrauß, 1961, 7 ("In Putzenrieth sollte ein Hussitenkreuz
stehen; ich konnte aber keines finden, auch die Bevölkerung konnte
mir keinen Aufschluß geben, wo dieses hingekommen ist." -
Schmeissner nennt unter NEW 61 Putzenrieth, Markt Eslarn, ein
Steinkreuz, "abgegangen, vermutlich ursprünglicher Standort am alten
Weg von Putzenrieth über den Eiterbach nach Heumaden", allerdings
den Standort ohne Quellenangabe.) - Anmerkung Staniczek: Die Flur
nördlich der Staatsstraße 2155 (Eslarn - Moosbach) zwischen
Putzenrieth und dem Waldrand hat den Flurnamen "Kreuzäcker" (Fl.Nr.
556-559), zumindest sollte hier ein Kreuz in Form eines Feldkreuzes
bzw. Steinkreuzes gestanden haben. |
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Foto: Karl Ziegler, Eslarn |
Denkmalschutzgesetz
II.
Baudenkmäler - Art. 6
Maßnahmen an Baudenkmälern
(1) Wer
1.
Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen
oder
2.
geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen
Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen
will, bedarf der Erlaubnis. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe
von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will,
wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler
auswirken kann. Wer ein Ensemble verändern will, bedarf der Erlaubnis
nur, wenn die Veränderung eine bauliche Anlage betrifft, die für sich
genommen ein Baudenkmal ist, oder wenn sie sich auf das Erscheinungsbild
des Ensembles auswirken kann.
(2) [...] |
Der neue Tag, 25. Juni 2020/Onetz
Historisches steinernes Juwel
(Karl Ziegler)
Ein seltsam geformter Stein
zwischen zwei Landkreisen stammt wohl aus der Zeit vom 13. bis 16.
Jahrhundert. Er markiert vermutlich eine alte Grenzlinie oder weist
als Sühnekreuz auf eine tragische Geschichte hin.
Eslarn. (gz) Zwischen dem
Eslarner Ortsteil Oberaltmannsrieth und dem Oberviechtacher Ortsteil
Oberlangau befindet sich an einer alten Grenzlinie neben der neu
errichteten erhöhten Straße ein Steinkreuz. Das abseits vom Weg
befindliche Flurdenkmal ist für die Wanderfreunde kaum zu finden und
wenn doch, hinterlässt es keine besonderen Eindrücke auf den
Betrachter, geschweige die Vermutung, dass dieser steinerne
Zeitzeuge rund 500 Jahre alt sein soll.
Die am Ödbach in einer Wiese
gelegene Rarität beschrieb Kreisheimatpfleger Peter Staniczek in
seiner 1990 verfassten bebilderten Dokumentation "Der Herrgott auf
dem Feld". Der Vohenstraußer deutet den Stein als Sühnekreuz oder
aufgrund der Lage auch als Grenzzeichen. Ursprünglich sei das
steinerne "Denkmal" näher an der Straße gestanden und wurde beim Bau
der neuen Straße, die die beiden Altlandkreise Vohenstrauß und
Oberviechtach verbindet, verlegt.
Raufereien zwischen Hirten
Auf einen historisch belegten
Streit aus dem Jahr 1494 unter verschiedenen Besitzern der "Öde zu
Altmansreuth", heute die Gegend um Oberaltmannsrieth und Oberlangau,
wiesen in Publikationen zum einen Rainer Schmeissner in "Steinkreuze
in der Oberpfalz" und Heimatforscher Josef Hanauer im "Heimatbuch
der Marktgemeinde Eslarn" hin. Nach überlieferten Erzählungen wurde
zwar kein Steinkreuz erwähnt, aber in den Äckerwiesen soll es
zwischen den Hirten von Oberlangau und den Höfen, die "vo da Hief"
stammten, zu Raufereien gekommen sein.
Einen oder zwei Tote
Das angrenzende Waldstück
nördlich des Bachs trägt noch den Namen "Oberhöfer Hut". Da es bei
den Auseinandersetzungen anscheinend auch einen oder zwei Tote
gegeben haben soll, könnte zwischen den Betroffenen vereinbart
worden sein, neben weiteren Bußen ein steinernes Kreuz am Ort der
Tat zu errichten. Mit dem gegenseitig geschlossenen Sühnevertrag
sollten die Erinnerungen an den Vorfall lang wach gehalten werden.
Zudem brachten die Gebete der Vorübergehenden den Toten, der ja in
der Regel nicht von einem Geistlichen mit den Sterbesakramenten
versehen worden war, dem Himmel näher. Die vorliegende Sage weist
laut Staniczek auf die Bedeutung dieses Steinkreuzes als Sühnekreuz
hin, lässt es damit historisch auch einigermaßen einordnen, wobei
auch die zusätzliche Funktion als Grenzzeichen möglich erscheint.
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Derartige Steine wurden etwa
zwischen dem 13. und 16. Jahrhundert als Zeichen der Sühne für den
begangenen Totschlag errichtet. Konnte sich der Täter mit den
Angehörigen des Erschlagenen vergleichen, so wurde er nicht von
einem Gericht verfolgt und verurteilt. Die Beschädigungen am
Steinkreuz, das Kopfstück und ein Querbalken wurden abgeschlagen,
stammen wahrscheinlich ebenfalls aus dem 16. Jahrhundert. In der
Zeit soll Pfalzgraf Friedrich III. die Entfernung und Vernichtung
aller religiöser Darstellungen und Ausschmückungen wie Altäre,
Taufsteine, Sakramentshäuschen, Kreuzwege und dergleichen befohlen
haben.
Möglicherweise erklärt dieser
Kulturvandalismus das Fehlen von weiteren Steinkreuzen in der Gegend
um Eslarn und Schönsee, vermutet Kreisheimatpfleger Peter Staniczek.
Im Volksmund werden die Steinkreuze aufgrund verheerender Ereignisse
auch gern als "Schwedenkreuze" oder "Pestkreuze" bezeichnet. Zudem
erinnern sogenannte "Hussitenkreuze" an Verbrechen der oft grausamen
Hussitenkriege im 15. Jahrhundert. Da auch das Gebiet um Eslarn
davon nicht verschont blieb, soll sich in der Nähe von Putzenrieth
ein derartiges Exemplar befunden haben. Das vermutlich am alten Weg
von Putzenrieth über den Eiterbach nach Heumaden errichtete Kreuz
konnte von Heimatforscher Michael Hardt aber bereits in den 1930er
Jahren nicht mehr aufgefunden werden. Möglicherweise war aber die
Bewohner unseres Landstriches damals nicht so rauflustig oder
einfach zu arm, so dass auf derartige Steinkreuze verzichtete werden
konnte. (gz)
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